BaFin: RundschreibenMaComp veröffentlicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7.6.2010 ein Rundschreiben veröffentlicht, in dem sie ihre bisherigen Auslegungen zu den Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zusammenfasst und durch neue Regelungen ergänzt. Das Rundschreiben mit dem Titel „Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp) konkretisiert die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten des WpHG, die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute beachten müssen, wenn sie Wertpapiergeschäfte gegenüber Kunden erbringen. Damit stellt die BaFin den Unternehmen erstmals ein einheitliches Regelwerk für Wertpapiergeschäfte zur Verfügung. (PM BaFin vom 7.6.2010)