FG Düsseldorf, Urteil vom 22.7.2011 - 1 K 4383/09 FSachverhaltDie Klägerin wendet sich gegen Bescheide für 1995 bis 1997 und 1999 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und über die gesonderte Feststellung von
BFH, Urteil vom 7.6.2011 - VII R 36/10Leitsätze1. Wendet die Zollverwaltung für die Festsetzung der Einfuhrabgaben maßgebende Vorschriften in ständiger Praxis nicht an und unterbleibt deshalb die buchmäßige Erfassung des der Zollschuld entsprechenden
BFH, Urteil vom 16.6.2011 - IV R 11/08LeitsätzeIst in einem an eine Personengesellschaft gerichteten bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid i.S. von § 10a GewStG der Fehlbetrag nicht um den Anteil eines ausgeschiedenen Mitunternehmers gekürzt
Das BMF hat im Schreiben vom18.8.2011 – IVC 3 – S 2222/09/10057 :003 – klargestellt: Kann die Frist der §§ 10a Abs. 2a S. 4 oder 10a Abs. 5 S. 1 EStG zur Übermittlung der erforderlichen Daten für den Sonderausgabenabzug der Basisrenten- und
BFH, Urteil vom 22.6.2011 - I R 103/10Leitsätze1. Für den Zinsbegriff des Art. 24 Abs. 3 Buchst. b DBA-Brasilien ist ausschließlich die abkommensrechtliche Zinsdefinition maßgeblich; ob es sich auch nach brasilianischem Steuerrecht um „Zinsen"
Das BayLfSt hat sich durch Erlass vom 17.8.2011 – S 7168.1.1 – 4/6 St 33 – zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Dachverpachtung gegen Dachsanierung zwecks Einbaus von Photovoltaikanlagen Anlagenbetreiber geäußert. Volltext des Erl.: siehe
Das BMF hat im Schreiben vom 22.8.2011 – IV C 5 – S 2378/09/10006 – das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2012 bekannt gemacht, ferner die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber
EuGH, Urteil vom 30.6.2011 - C-262/09 Wienand Meilicke, Heidi Christa Weyde, Marina Stöffler gegen Finanzamt Bonn-Innenstadt Tenor1. Die Art. 56 EG und 58 EG stehen bei der Berechnung der Höhe der Steuergutschrift, auf die ein in einem Mitgliedstaat
FG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 10.02.2011 - Aktenzeichen 6 K 2607/08 Redaktionelle Leitsätze: 1. Wird eine noch nicht erneuerungsbedürftige, jedoch asbesthaltige Dacheindekkung allein deshalb erneuert, damit auf dem Dach eine Photovoltaikanlage
BFH, Urteil vom 29.6.2011 - IX R 63/10LeitsatzDer Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses ist ein teilentgeltlicher und damit im Rahmen der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 2 EStG aufteilbarer Vorgang, wenn der
BFH, Urteil vom 29.6.2011 - XI R 15/10LeitsatzDie Veräußerung eines PKW, den ein Kioskbetreiber als Gebrauchtwagen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben und in seinem Unternehmen betrieblich genutzt hat, unterliegt bei richtlinienkonformer
Mit dem Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 5.8.2011 wird der sich im Verlauf des Jahres in mehreren Bereichen des Steuerrechts fachlich ergebende notwendige Verordnungsbedarf umgesetzt. Änderungen mehrerer
BFH, Urteil vom 22.6.2011 - I R 43/10LeitsätzeDie Gewerbesteuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG 2002 umfasst nur Tätigkeiten, die für den Betrieb einer der dort aufgeführten Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen notwendig
BFH, Urteil vom 6.4.2011 - IX R 28/10LeitsatzBei der Ermittlung eines Auflösungsverlusts i.S. von § 17 Abs. 1, 4 EStG ist der Erwerbsaufwand nicht gemäß § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt abziehbar, wenn der Steuerpflichtige lediglich solche durch
BFH, Urteil vom 30.6.2011 - V R 35/08LeitsatzDie Abgabe von Bratwürsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand ist eine einheitliche Leistung,
BFH, Urteil vom 30.6.2011 - V R 18/10Leitsätze1. Verzehrvorrichtungen dürfen nur als Dienstleistungselement berücksichtigt werden, wenn sie vom Leistenden als Teil einer einheitlichen Leistung zur Verfügung gestellt werden (Änderung der
BFH, Urteil vom 9.6.2011 - VI R 58/09Leitsätze1. Der Betriebssitz des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer zwar regelmäßig, aber lediglich zu Kontrollzwecken aufsucht, ohne dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist nicht die
BFH, Urteil vom 9.6.2011 - VI R 36/10LeitsatzEin Arbeitnehmer, der in verschiedenen Filialen seines Arbeitgebers wechselnd tätig ist, übt eine Auswärtstätigkeit aus, wenn keine der Tätigkeitsstätten eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den