BMF: Haftungsvergütung einer Personengesellschaft an persönlich haftenden Gesellschafter
Das BMF hat durch Schreiben vom 14.11.2011 - IV D 2 - S 7100/07/10028 :003 - Abschn. 1.6 Abs. 6 UStAE geändert und wendet damit das Urteil des BFH vom 3.3.2011 - V R 24/10 - , BB-Entscheidungsreport Gierlich, BB 2011, 1383, an, demzufolge die Festvergütung, die der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementär einer KG von dieser für seine Haftung nach §§ 161, 128 HGB erhält, als Entgelt für eine einheitliche Leistung, die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung umfasst, umsatzsteuerpflichtig ist.
Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts