Mit dem Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 5.8.2011 wird der sich im Verlauf des Jahres in mehreren Bereichen des Steuerrechts fachlich ergebende notwendige Verordnungsbedarf umgesetzt. Änderungen mehrerer
BFH, Urteil vom 22.6.2011 - I R 43/10LeitsätzeDie Gewerbesteuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG 2002 umfasst nur Tätigkeiten, die für den Betrieb einer der dort aufgeführten Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen notwendig
BFH, Urteil vom 6.4.2011 - IX R 28/10LeitsatzBei der Ermittlung eines Auflösungsverlusts i.S. von § 17 Abs. 1, 4 EStG ist der Erwerbsaufwand nicht gemäß § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt abziehbar, wenn der Steuerpflichtige lediglich solche durch
BFH, Urteil vom 30.6.2011 - V R 35/08LeitsatzDie Abgabe von Bratwürsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand ist eine einheitliche Leistung,
BFH, Urteil vom 30.6.2011 - V R 18/10Leitsätze1. Verzehrvorrichtungen dürfen nur als Dienstleistungselement berücksichtigt werden, wenn sie vom Leistenden als Teil einer einheitlichen Leistung zur Verfügung gestellt werden (Änderung der
BFH, Urteil vom 9.6.2011 - VI R 58/09Leitsätze1. Der Betriebssitz des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer zwar regelmäßig, aber lediglich zu Kontrollzwecken aufsucht, ohne dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist nicht die
BFH, Urteil vom 9.6.2011 - VI R 36/10LeitsatzEin Arbeitnehmer, der in verschiedenen Filialen seines Arbeitgebers wechselnd tätig ist, übt eine Auswärtstätigkeit aus, wenn keine der Tätigkeitsstätten eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den
BFH, Urteil vom 9.6.2011 - VI R 55/10Leitsätze1. Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsucht. In einem solchen Fall
Das BMF hat durch Schreiben vom 9.8.2011 – IV C 5 – S 2439/11/10001 – das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2011 angelegten vermögenswirksamen Leistungen bekannt gemacht. Insbesondere darf ein maschinell hergestellter Vordruck bezüglich
Das BMF hat im Schreiben vom 11.8.2011 – IV D 2 – S 7227/11/10001 – die Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 22.12.2010 – C-273/09 –, ABl. EU 2011 Nr. C 63 S. 5, gezogen. Die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von
Niedersächsisches FG, Urteil vom 5.5.2011 - 1 K 266/10, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. BFH IV B 87/11)LeitsatzDie Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem der Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde,
FG Münster, Urteil vom 12.4.2011 - 1 K 3117/08 FSachverhaltStreitig ist, ob die Übertragung des Gesellschaftsanteils der Klägerin an der Firma GmbH (GmbH) eine Veräußerung darstellt.Die Klägerin war bis zum 26.09.2000 zu 1/2-Anteil als Komplementärin
FG Nürnberg, Urteil vom 2.12.2010 - 4 K 715/2009SachverhaltStreitig ist die Bewertung eines GmbH-Anteils im Rahmen der Erbschaftsbesteuerung.Die Erblasserin SB. war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der ersten Ehe sind zwei Kinder - die Klägerin und
FG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 23.09.2010 - Aktenzeichen 6 K 2286/08 Redaktionelle Leitsätze: Aufzeichnungen, die nicht zeitnah gefertigt wurden und die in Anbetracht der tatsächlichen Umstände nicht plausibel sind, sind nicht geeignet, die
FG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 17.02.2011 - Aktenzeichen 7 K 7150/08 Redaktionelle Leitsätze: 1. Ein vom Unternehmer gewähltes Verfahren zur Aufteilung der auf ein teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig vermietetes Gebäude
FG Köln, Urteil vom 25.3.2011 - 9 K 1726/10SachverhaltZwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte verpflichtet ist, gegenüber dem Kläger festgesetzte Nachzahlungszinsen für den Monat Januar 2010 in Höhe von 2.731,25 € wegen sachlicher
Das FG Baden-Württemberg hat im Beschluss vom 26.4.2011 – 9 V 3795/10 – ernstliche Zweifel daran geäußert, ob Umsätze aus der förmlichen Zustellung gegen Postzustellungsauftrag nach § 33 PostG umsatzsteuerpflichtig sind. Denn nach § 4 Nr. 11b UStG a.
BFH, Urteil vom 28.7.2011 - VI R 7/10LeitsatzAufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium können auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein (Fortentwicklung der