BMF: Aufteilung anrechenbarer Quellensteuern auf Zinsen und REIT-Dividenden bei Werbungskostenabzug nach § 4 Abs. 2 InvStG auf Dach- und Zielfondskonstruktionen
Das BMF hat sich im Schreiben vom 21.10.2011 – IV C 1 – S 1980 – 1/08/10004 :002 – zur Aufteilung anrechenbarer Quellensteuern auf Zinsen und REIT-Dividenden bei Werbungskostenabzug nach § 4 Abs. 2 InvStG in Dach- und Zielfondskonstruktionen geäußert. Das BMF lässt es zu, dass die Zuordnung ausländischer Quellensteuern auf REIT-Erträge und Zinsen entsprechend dem Verhältnis der ausländischen REIT-Erträge zu den gesamten mit Quellensteuer belasteten Erträgen vorgenommen wird und dass in diesen Fällen auf eine genaue Zuordnung verzichtet werden kann. Die Finanzverwaltung wird es nicht beanstanden, wenn Investmentgesellschaften § 5 Abs. 1 InvStG i. d. F. des JStG 2010 auf bereits vor dem 1.1.2011 beginnende Geschäftsjahre anwenden. Das BMF antwortet damit auf Fragen des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. vom 7. und 14.9.2011.
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