In seiner Stellungnahme vom 13.10.2008 moniert das Institut, dass die Förderermaßnahmen im EStG zu gering ausfielen. Gleiches gelte für die Ausgestaltung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes und die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungs-
BFH, Urteil vom 19.6.2008 - VI R 4/05Vorinstanz: FG Köln vom 21.1.2004 - 4 K 5303/01 (EFG 2005, 1103)LEITSÄTZE1. Ob eine Zuwendung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer durch das Dienstverhältnis veranlasst ist und zu Einkünften aus nichtselbständiger
BFH, Urteil vom 11.9.2008 - VI R 13/06Vorinstanz: FG Münster vom 23.1.2006 - 10 K 2114/04 E (EFG 2006, 951)LEITSATZRügt ein Steuerpflichtiger, der nicht zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gehört, im finanzgerichtlichen Verfahren eine
Durch Urteil vom 11.9.2008 hat der BFH in gleich drei Verfahren (VI R 63/04, VI R 81/04 und VI R 13/06) seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Abgeordnetenpauschale gefällt: Danach kommt eine Vorlage an das BVerfG nicht in Frage, wenn ein
BFH, Beschluss vom 13.8.2008 - XI R 19/08Vorinstanz: FG Köln vom 21.2.2008 - 2 K 736/07 (EFG 2008, 1164)Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Ist der Begriff der "Unterschrift", der in dem Muster lt. Anhang A der
Das Muster desUmsatzsteuer-Vergütungsantrags in Anh. A der Richtlinie 79/102/EWG Art. 3 Buchst. a verlangt eine „Unterschrift“ unter dem Antrag. Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob der Vergütungsantrag zwingend vom Steuerpflichtigen persönlich
Durch Schreiben vom1.10.2008 – IVC 5 – S 2334/ 07/0009 – hat das BMF nicht nur den Begriff des Arbeitgeberdarlehens definiert, sondern auch Fragen geklärt, die sichimmer wieder in der Praxis stellen: Ermittlung des geldwerten Vorteils (Bewertung,
Durch Schreiben vom 30.9.2008 – IV B 0 – S 7344/08/10001 – hat das BMF das Muster der Umsatzsteuererklärung 2008 eingeführt. Insbesondere wurden die Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung und die Anlagen UR und UN scannergerecht gestaltet. Im
Anlass für das BMF-Schreiben sind zwei BFH-Urteile (vom 28.9.2006 – V R 43/03; vom 22.11. 2007 – V R 43/06). Darin hatte sich der BFH zur Ermittlung von abziehbaren Vorsteuerbeträgen aus der Anschaffung oder Herstellung bzw. dem Gebrauch eines
Der Koalitionsausschuss der die Bundesregierung stellenden Parteien hat sich noch nicht auf die Einzelheiten der Erbschaftsteuerreform einigen können, so dass sich die Praxis noch nicht darauf einstellen kann. Umstritten sind immer noch die
Am 8.10.2008 fand die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2009 (BT-Drs. 16/10189) mit 66 Experten und für ein Steuerbürokratieabbaugesetz (BT-Drs. 16/ 10188) mit 17
BFH, Urteil vom 29.5.2008 - IX R 62/05Vorinstanz: FG Münster vom 10.8.2005 - 1 K 2491/02 E (EFG 2006, 270)LEITSATZDie Wesentlichkeit einer Beteiligung ist für die Berücksichtigungsfähigkeit eines Auflösungsverlustes i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst.
Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt wordenBFH, Urteil vom 8.4.2008 - VIII R 3/05Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 3.12.2004 - 10 K 225/01 (EFG 2005, 530)LEITSÄTZE1. Für die Annahme einer stillen Gesellschaft können -
BFH, 29.4.2008 - VIII R 28/07Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG vom 22.11.2006 - 2 K 30186/03 (EFG 2008, 95)Leitsätze1. War der Steuerpflichtige nicht im Besitz einer Kapitalertragsteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG, so konnte eine
BFH, Urteil vom 10.7.2008 - VI R 21/07Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 13.9.2006 - 3 K 1343/05LEITSATZDie betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. bzw. § 8
Wie der BFH im Urteil vom 10.7.2008 – VI R 21/ 07 – entschieden hat, stellen Fahrten, die ein Arbeitnehmer mit seinem Dienstwagen (den er auch privat nutzen darf) zu Kunden seines Arbeitgebers keine steuerpflichtigen Fahrten zu mehreren
Durch das Schreiben vom 22.9.2008 – IV B 8 – S 7109/07/10002 hat das BMF klargestellt, dass die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9a UStG unabhängig davon Anwendung findet, ob mit der Entnahme ein Rechtsträgerwechsel am Grundstück verbunden ist. Die