BFH, Urteil vom 19.8.2008 - IX R 71/07Vorinstanz: FG Münster vom 7.8.2007 - 1 K 4684/05 E,F (EFG 2008, 392)LEITSATZMit dem Erwerb neuer Anteile im Zuge der Verschmelzung beginnt für den Anteilseigner die nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG maßgebliche
BFH: Spekulationsbesteuerung beiVerschmelzungDurch Urteil vom 19.8.2008 – IX R 71/07 – hatder BFH klargestellt, dass im Zuge der Verschmelzungfür die Anteilseigner die nach § 23Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG maßgebliche Veräußerungsfristvon einem Jahr mit
Abtretung - Vorsteuer - Steuervergütung - Vorsteuerberichtigung - Feststellung zur Insolvenztabelle - Zessionar - Zedent - Erledigung auf andere Weise - Wegfall des RechtsgrundesBFH, Urteil vom 19.8.2008 - VII R 36/07Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
BFH: Vorsteuerberichtigungspflicht für USt- Voranmeldung Im Urteil vom 19.8.2008 – VII R 36/07 – hat der BFH wie folgt entschieden: Wird die Lieferung, für die der Vorsteuerabzug beansprucht wird, rückgängig gemacht, wird dadurch die
BFH: DBA USA – LLC ggf. als Personengesellschaft zu behandeln Eine US-amerikanische LLC, die in den USA als Personengesellschaft besteuert wird, ist nach dem DBA USA a. F. nur insofern als eine in den USA ansässige und damit abkommensberechtigte
Beendigung der Anlaufhemmung bei einer der Anzeigeerstattung nachfolgenden Aufforderung zur Abgabe einer SchenkungsteuererklärungBFH, Urteil vom 27.8.2008 - II R 36/06Vorinstanz: FG Hessen vom 17.3.2006 - 1 K 3097/02LEITSATZFordert die Finanzbehörde
BFH: Ablaufhemmung bei Anzeigeerstattung gemäß § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG Die Anlaufhemmung gem. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO endet nach Auffassung des BFH dann, wenn das FA nach Anzeigeerstattung nach § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG die Einreichung einer
Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich beteiligt istDie Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit
BFH: Bewertung der Einlage eines Kapitalgesellschaftsanteils Durch Urteil vom 5.6.2008 – IV R 73/05 – hat der BFH entschieden, dass die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit den Anschaffungskosten zu bewerten ist, wenn der
Durch Schreiben vom 16.10.2008 – IV B 8 – S 7100/07/10050 – hat das BMF anhand von 13 Beispielen Ausführungen zur Abgrenzung von Lieferung und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken gemacht. Es stützt sich dabei auf die
BFH, Urteil vom 19.8.2008 - VII R 6/07Vorinstanz: FG Hamburg vom 2.2.2007 - 2 K 106/06 (EFG 2007, 1309)LEITSÄTZE1. Eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i.S. des § 302 Nr. 1 InsO.2. § 370 AO ist kein
Durch Urteil vom 19.8.2008 – VII R 6/07 – hat der BFH klargestellt, dass Steuerhinterziehung keine die Restschuldbefreiung ausschließende vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i. S. d. § 302 Nr. 1 InsO ist. Denn Steuer- und Haftungsansprüche sind
BFH, Urteil vom 10.6.2008 - VIII R 68/06Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 16.5.2006 - 4 K 282/02 (EFG 2007, 660)LEITSATZWird in einem steuerlich anzuerkennenden Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten (ggf. auch zwischen einer Personengesellschaft
Im Urteil vom 10.6.2008 – VIII R 68/06 – hat der erkennende Senat entschieden, dass die Versicherungsbeiträge bei Barlohnumwandlungen im Rahmen von Ehegattenarbeitsverhältnissen betrieblich veranlasst und regelmäßig ohne Prüfung einer sog.
BFH, Urteil vom 2.9.2008 - X R 46/07Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 23.4.2007 - 10 K 2439/05 E (EFG 2007, 1052)LEITSATZDie Erstattung von Kirchensteuer ist insoweit ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, als sie die im Jahr
Die Erstattung von Kirchensteuer ist insoweit ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, als sie die im Jahr der Erstattung gezahlte Kirchensteuer übersteigt (BFH, 2.9.2008 – X R 46/07). Sind im Jahr der Erstattung keine
Nachdem das BVerfG es für verfassungsmäßig hält, dass die Einkünfte freier Berufe, anderer Selbstständiger und von Land- und Forstwirten nicht der GewSt unterworfen werden, heben die obersten Finanzbehörden der Länder die vorläufige Festsetzung des
Durch Schreiben vom 9.10.2008 – IV B 9 – S 71647/08/10001 – hat das BMF auf das BFHUrteil vom 6.9.2007 – V R 50/05 – reagiert. Dieser hatte die Begriffe Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler richtlinienkonform und nicht i.S.d. §§ 92, 93 HGB