BMF: Vervielfältiger für Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung
Das BMF hat durch Schreiben vom 17.3.2009 – IV C 2 – S 3104/09/10001– dieVervielfältiger zusammengestellt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen/Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1.1.2007 bis 31.12.2007 und ab 1.1.2008 bis 31.12.2008 berechnet wird, wenn ein Erwerber einen Antrag nach Art. 3 des Erbschaftsteuerreformgesetzes auf rückwirkende Anwendung desam 1.1.2009 in Kraft getretenen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts gestellt hat.
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