BMF: Abgrenzung vermögensverwaltender von gewerblicher Tätigkeit
Durch Schreiben vom 1.4.2009 – IV C 6 – S 2240/ 08/10008 – hat sich das BMF zur Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 26.6.2007 – IV R 49/04 – geäußert. Es geht insbesondere auf die Frage der Anwendung des o. a. BFH-Urteils auf die Fälle ein, in denen das Geschäftskonzept eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft den Ankauf, die Vermietung und den Verkauf von nur einem Wirtschaftsgut beinhaltet, also bei sog. Einzelobjektoder auch Ein-Objekt-Gesellschaften.
Volltext des Schr.: siehe "Zusatzmaterialien"