BMF: Antworten auf Fragen zur Abgeltungsteuer ab 1.1.2009
In der Stellungnahme vom 1.4.2009 – IV C 1 – S 2000/07/0009 – hat das BMF Fragen zur Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 1.1.2009 beantwortet. Dies betrifft folgende Themen: – Details zum Veranlagungsverfahren wird das BMF in einem gesonderten Schreiben bekannt geben. – Es stellt klar, dass Stückzinsen und Zwischengewinne bei der Anwendung von Ersatz-Bemessungsgrundlagen zu berücksichtigen sind. – Die 50%-Obergrenze für den Transaktionskostenanteil einer „all-in-fee“ ist auch bei Betragungsverträgen anzuwenden. – Eine rückwirkende Erstattung bereits einbehaltener Kapitalertragsteuer ist auch im Jahr der Eheschließung aufgrund eines gemeinsamen Freistellungsauftrags möglich. – Ferner äußert sich das BMF zur steuerlichen Behandlung von Wertpapierleihe-, Wertpapierpensions- und Repogeschäften beim Steuerabzug (dazu wird es ein gesondertes Schreiben geben), – zum Interbankenprivileg, wenn deutsche Kreditinstitute Anleger von deutschen thesaurierenden Spezialfonds sind, und – zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer beiAusschüttungenkanadischer IncomeTrusts.
Volltext des Schr.: siehe "Zusatzmaterialien"