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Steuerrecht
16.04.2009
Steuerrecht
BFH: Auswahlermessen bei mehreren Haftungsschuldnern (Steuerstraftätern)

Durch Urteil vom 12.2.2009 – VI R 40/07 – hat der BFH entschieden: Das Auswahlermessen des FA ist bei einer vorsätzlich begangenen Steuerstraftat insofern vorgeprägt, als die Haftungsschuld gegen den Steuerstraftäter festzusetzen ist; eine besondere Begründung der Ermessensbetätigung ist dann nicht erforderlich. Das gilt auch, wenn sich mehrere Haftungsschuldner einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben und deshalb bei der Ausübung des Auswahlermessens grundsätzlich gleichrangig nebeneinander stehen.
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-859-3

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