BFH: Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
Durch Urteil vom 12.2.2009 – VI R 32/08 – hat der BFH entschieden, dass die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft eines angestellten Rechtsanwalts im Deutschen Anwaltverein zu Arbeitslohn führt, wenn der Arbeitgeber nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse handelt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-859-4