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Steuerrecht
16.04.2009
Steuerrecht
BMF: Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfe

Durch Schreiben vom 1.4.2009 – IV A 3 – S 0338/07/10010 – hat das BMF zur vorläufigen Steuerfestsetzung Stellung genommen und Ausführungen zum Verfahrens bei Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfe und der Aussetzung der Vollziehung veröffentlicht. Zugleich hat es eine Liste der vorläufigen Einkommensteuer- Festsetzungen im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm bekannt gemacht. Das betrifft u. a. die Anwendung der beschränkten Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben, die beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für Veranlagungszeiträume ab 2005 oder die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG für Veranlagungszeiträume ab 2005.

Volltext des Schr.: siehe "Zusatzmaterialien"

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