Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18.8.2009 - IV C 1 - S 1980-1/08/10019 - in der Fassung des BMF-Schreibens vom 21.5.2013 - IV C 1 - S 1980-1/13/10001 :003 - wie folgt geändert:
Das FG Köln hat mit Urteil vom 19.3.2014 – 14 K 2824/13 – wie folgt entschieden: Gutgeschriebene und stehen gelassene, d. h. wiederangelegte, Schein-Renditen führen zu Kapitaleinkünften i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 1 EStG.
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 8.1.2014 – 3 K 11296/12 – wie folgt entschieden: Aufwendungen für einen Zivilprozess sind auch dann nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 12.5.2011 (VI R 42/10, BFHE 234, 30) ...
Nach Auffassung des Generalanwalts Melchior Wathelet sind die Vorabentscheidungsfragen des schwedischen Gerichts im Verfahren C-7/13 wie folgt zu beantworten:
Nach Auffassung der Generalanwältin Juliane Kokott sind die Vorabentscheidungsfragen des polnischen Gerichts im Verfahren C-605/12 wie folgt zu beantworten: