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Steuerrecht
18.08.2014
Steuerrecht
BFH: Bestimmung des cif-Einfuhrpreises bei Lieferketten

Der BFH hat mit Urteil vom 23.4.2014 – VII R 1/13 – entschieden:
Der nach Art. 2 Abs. 1 Anstrich 2 der VO (EG) Nr. 1484/95 in der Fassung vor Änderung durch die VO (EG) Nr. 816/2009 für die Berechnung des Zusatzzolls maßgebliche cif-Einfuhrpreis ist der fob-Preis des letzten drittländischen Verkäufers zuzüglich der tatsächlichen Transport- und Versicherungskosten. Dies gilt auch dann, wenn nach dem tatsächlichen Verbringen in das Zollgebiet der Union erst ein späterer Erwerber die Ware zum freien Verkehr anmeldet.

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