Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.5.2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern beraten und hierzu Stellung genommen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18.8.2009 - IV C 1 - S 1980-1/08/10019 - in der Fassung des BMF-Schreibens vom 21.5.2013 - IV C 1 - S 1980-1/13/10001 :003 - wie folgt geändert:
Das FG Köln hat mit Urteil vom 19.3.2014 – 14 K 2824/13 – wie folgt entschieden: Gutgeschriebene und stehen gelassene, d. h. wiederangelegte, Schein-Renditen führen zu Kapitaleinkünften i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 1 EStG.
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 8.1.2014 – 3 K 11296/12 – wie folgt entschieden: Aufwendungen für einen Zivilprozess sind auch dann nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 12.5.2011 (VI R 42/10, BFHE 234, 30) ...
Nach Auffassung des Generalanwalts Melchior Wathelet sind die Vorabentscheidungsfragen des schwedischen Gerichts im Verfahren C-7/13 wie folgt zu beantworten: