Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich der im BMF-Schreiben aufgeführten Punkte gemäß § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig vorzunehmen.
Unter Bezugnahme auf die BMF-Schreiben vom 2.1.2012, BStBl. I S. 60, und vom 2.1.2014, BStBl. I S. 119, die die Grundsätze des Vorsteuerabzugs und der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG regeln, nimmt das aktuelle Schreiben Stellung ...
Das BMF nimmt Stellung zu verschiedenen Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz vom 18.12.2013 (BGBl. I S. 4318) – AIFM-StAnpG.
BMF, Schreiben vom 4.6.2014 – IV C 1 – S 1980-1/13/10007:002