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Steuerrecht
04.09.2014
Steuerrecht
BFH: Kein Abzug der Leistungen des Nutzungsberechtigten als Sonderausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag – Kein Vertrauenstatbestand bei ungeklärter Rechtslage

Der BFH hat mit Urteil vom 25.6.2014 – X R 16/13 – wie folgt entschieden: Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 sind auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden nicht als Sonderausgaben abziehbar.

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