Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 8.1.2014 – 3 K 11296/12 – wie folgt entschieden: Aufwendungen für einen Zivilprozess sind auch dann nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 12.5.2011 (VI R 42/10, BFHE 234, 30) ...
Nach Auffassung des Generalanwalts Melchior Wathelet sind die Vorabentscheidungsfragen des schwedischen Gerichts im Verfahren C-7/13 wie folgt zu beantworten:
Nach Auffassung der Generalanwältin Juliane Kokott sind die Vorabentscheidungsfragen des polnischen Gerichts im Verfahren C-605/12 wie folgt zu beantworten: