FG Münster: Erfassung des Aufgabegewinns eines Mitunternehmers bei rückwirkender Regelung über sein Ausscheiden aus der Gesellschaft
Das FG Münster hat mit Urteil vom 12.6.2014 – 13 K 3330/11 F – wie folgt entschieden: Wird ein Streit über den Eintritt oder das Ausscheiden eines Mitgesellschafters nachträglich durch einen Vergleich oder ein Urteil klargestellt, sind die Wirkungen dieses Rechtsakts bereits für die Vergangenheit zu beachten. Es handelt sich um ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO.