BMF: Neues DBA Israel
Der israelische Finanzminister Lapid und sein deutscher Amtskollege Schäuble haben am 21.8.2014 ein überarbeitetes deutsch-israelisches Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Das zuletzt 1977 revidierte DBA wird an den aktuellen Stand des internationalen Steuerrechts und der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Israel und Deutschland angepasst. Es regelt nun ausdrücklich, dass Renten, die als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen geleistet werden (einschl. Wiedergutmachungsleistungen), in keinem der beiden Vertragsstaaten besteuert werden. Das DBA, das auf dem OECD-MA basiert, passt den Informationsaustausch in Steuersachen an internationale Standards an und erleichtert grenzüberschreitende Investitionen. So sinkt der Steuersatz für die Besteuerung von Zinsen und Dividenden an der Quelle von 25 % auf 10 %, in bestimmten Fällen bis auf 5 %. Bei Lizenzgebühren wird eine Besteuerung im Quellenstaat gänzlich ausgeschlossen.
(PM BMF v. 21.8.2014)