BFH: Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn – Tatsache i. S. des § 173 AO
Der BFH hat mit Beschluss vom 26.6.2014 – VI R 94/13 - wie folgt entschieden: Der geldwerte Vorteil aus dem verbilligten Erwerb einer Beteiligung, der im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer gewährt wird, ist als Arbeitslohn zu berücksichtigen.