Der BFH hat mit Urteil vom 21.2.2018 – I R 46/16 - entschieden:
1. Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem „Wiederaufleben“ der Forderungen verschmolzen, so kann ...
Der BFH hat mit Urteil vom 28.2.2018 – VIII R 30/15 - entschieden:
1. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. erfasst nicht unterschiedslos alle wiederkehrenden oder einmaligen Zahlungen einer Stiftung, die von den beschlussfassenden Stiftungsgremien aus den Erträgen der Stiftung an den Stifter, seine Angehörigen oder deren Abkömmlinge während des Bestehens der Stiftung oder anlässlich ihrer Auflösung ausgekehrt werden (entgegen BMF).
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Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 12.4.2018 – 6 K 2254/17 - entschieden: Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung kann weder schriftlich noch mündlich der Verzicht des FA auf Festsetzung von Hinterziehungszinsen sein.
(Leitsatz der Redaktion)
Das FG München hat mit Urteil vom 25.7.2017 – 2 K 310/16 - entschieden: An Beigeladene gezahlte Darlehenszinsen unterliegen dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG.
(Leitsatz der Redaktion)
EuGH-Schlussanträge: Abgrenzung des nicht umsatzsteuerbaren Schadensersatzes von umsatzsteuerbaren Dienstleistungen gegen Zahlung einer „Entschädigung“
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
1. Art. 2 Abs. 1 Buchst c der Richtlinie 2006/112/ EG ist dahin gehend auszulegen, dass die Zahlung eines im Vorhinein festgelegten Betrags im Fall einer vorzeitigen Beendigung eines Vertrags eine Mehrwertsteuerpflicht auslöst, wenn sie als Entgelt für die bereits erbrachten Dienstleistungen zu betrachten ist und sich nicht auf den Ausgleich eines erlittenen Vermögensschadens beschränkt.
2. Für diese Auslegung ist es irrelevant, dass der Vermittler solcher Verträge mit einer Bindungsfrist eine höhere Vergütung erhält, als bei Verträgen ohne eine Bindungsfrist. Ebenfalls irrelevant ist, dass der Betrag nach nationalem Recht als eine Konventionalstrafe zu betrachten ist.
GAin Kokott, Schlussanträge vom 7.6.2018 – C-295/17, MEO – Serviços de Comunicações e Multimédia SA
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Der EuGH hat mit Urteil vom 31.5.2018 – verb. Rs. C-660/16 und C-661/16, Kollroß/Wirtl - entschieden:
1. Die Art. 65 und 167 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren das Recht auf Vorsteuerabzug hinsichtlich der Leistung einer Anzahlung dem potenziellen Erwerber der betreffenden Gegenstände nicht versagt werden darf, ...
Der EuGH hat mit Urteil vom 31.5.2018 – C-382/16, Hornbach-Baumarkt - entschieden: Art. 43 EG (jetzt Art. 49 AEUV) in Verbindung mit Art. 48 EG (jetzt Art. 54 AEUV) ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden grundsätzlich nicht entgegensteht, nach der die Einkünfte einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft, ...
Der BFH hat mit Urteil vom 21.2.2018 – VI R 18/16 - entschieden: Der von § 35a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 EStG vorausgesetzte räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes ein Baukostenzuschuss erhoben wird.
Der BFH hat mit Urteil vom 8.2.2018 – V R 55/16 - entschieden: Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gemäß § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH) zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung.