R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
10.09.2018
Steuerrecht
Das FG Münster: Einheitlicher Schenkungswillen bei der Übertragung von Anteilen an drei Kapitalgesellschaften am selben Tag

Das FG Münster hat mit Urteil vom 9.7.2018 – 3 K 2134/17 Erb, wie folgt entschieden:

1. Ob bei Schenkung mehrerer selbständiger Gegenstände in einem (notariellen) Vertrag oder in mehreren (notariellen) Verträgen eine einheitliche Schenkung vorliegt, bestimmt sich nach dem Partei-willen, dessen Feststellung Tatfrage ist.

2. Eine einheitliche Zuwendung kann aber nur dann angenommen werden, wenn für alle Schenkungsgegenstände die Schenkungsteuer zum selben Zeitpunkt entsteht, d. h. mit dem Zeitpunkt der Ausführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).

3. Allerdings kann nach der Rechtsprechung des BFH auch eine einheitliche Schenkung in zwei Akten vollzogen wer-den, mit der Folge, dass der Besteuerung nur eine Schenkung zugrunde gelegt werden kann. Voraussetzung ist auch hier, dass ein einheitlicher Schenkungs-wille vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 10.2.1982 – II R 3/80, BStBl. II 1982, 351, und vom 10.3.1970 – II 83/62, BStBl. II 1970, 562).

4. Auch die Richtlinien R E 13a.13 Abs. 1 S. 2 unterstellen im Übrigen bei Übertragungen in mehreren Schenkungsverträgen keinen einheitlichen Schenkungswillen, sondern beinhalten lediglich, dass „bei Schenkungen mit z. B. mehreren Betriebsübertragungen in mehreren Schenkungsverträgen … bei Vorliegen eines einheitlichen Schenkungswillens von nur einer Schenkung auszugehen ist“.

5. Im Streitfall liegt kein einheitlicher Schenkungswille hinsichtlich der Übertragungen der drei Geschäftsanteile an verschiedene Gesellschaften vor, auch wenn der Zeitpunkt der Entstehung der Schenkungsteuer für alle drei Übertragungen derselbe Stichtag ist, da

die Übertragungen am selben Tag, in direkt aufeinanderfolgenden Urkunden stattgefunden haben. Daraus allein kann aber nicht auf einen einheitlichen Schenkungswillen geschlossen werden.

(Leitsätze der Redaktion)

Volltext BBL2018-2134-4

stats