BFH: Vorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen
Der BFH hat mit Urteil vom 26.4.2018 – V R 23/16, ECLI:DE:BFH:2018:U.260418.VR23.16.0, wie folgt entschieden:
Bei einer zeitlich abwechselnden Nutzung desselben Gebäudes zu steuerfreien oder steuerpflichtigen Zwecken führt die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach den Nutzungszeiten zu einer präziseren wirtschaftlichen Zurechnung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG als der (unternehmensbezogene oder objektbezogene) Umsatzschlüssel.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2018-2133-6