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Steuerrecht
06.09.2018
Steuerrecht
BFH: Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Versichertenberater und Mitglied eines Widerspruchsausschusses

Der BFH hat mit Urteil vom 3.7.2018VIII R 28/15, ECLI:DE:BFH:2018:U.030718.VIIIR28.15.0, wie folgt entschieden:

1. Erhält der Steuerpflichtige im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Versichertenberater und Mitglied eines Widerspruchsausschusses Entschädigungen für Zeitaufwand gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 SGB IV, liegen weder die Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG noch die Voraussetzungen des § 3 Nr. 12 EStG vor.

2. Der Freibetrag gemäß § 3 Nr. 26a EStG ist ein Jahresbetrag, der nur einmalig für sämtliche Einkünfte i.S. dieser Vorschrift zu gewähren ist.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2018-2133-3

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