BFH: Kein ermäßigter Steuersatz für die Leistungen einer "Dinner-Show"
BFH hat mit Urteil vom 13.6.2018 – XI R 2/16, ECLI:DE:BFH:2018:U.130618.XIR2.16.0, wie folgt entschieden:
Ein Leistungsbündel aus Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste (sog. "Dinner-Show") unterliegt jedenfalls dann dem Regelsteuersatz, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2018-2133-5