FG Köln: Absagen von Kollegen zur Weihnachtsfeier
Das FG Köln hat mit Urteil vom 27.6.2018 – 3 K 870/17 - wie folgt entschieden:
1. Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden.
2. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb den Feiernden die vergeblichen Aufwendungen des Arbeitgebers für sog. „No-Shows“ zuzurechnen sein sollen.
(Leitsätze der Redaktion)
→ Das FG hat die Revision zugelassen.