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Steuerrecht
06.09.2018
Steuerrecht
FG Köln: Absagen von Kollegen zur Weihnachtsfeier

Das FG Köln hat mit Urteil vom 27.6.2018 – 3 K 870/17 - wie folgt entschieden:

1. Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden.

2. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb den Feiernden die vergeblichen Aufwendungen des Arbeitgebers für sog. „No-Shows“ zuzurechnen sein sollen.

(Leitsätze der Redaktion)

→ Das FG hat die Revision zugelassen.

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