BFH: Kraftfahrzeugsteuer bei sog. Registrierzulassungen
Der BFH hat mit Urteil vom 14.6.2018 – III R 26/16, ECLI:DE:BFH:2018:U.140618.IIIR26.16.0, wie folgt entschieden:
1. Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht auch dann, wenn ein Fahrzeug für einen Tag zugelassen und zugleich antragsgemäß wieder abgemeldet wird.
2. Eine Abstempelung von Kennzeichen war --bei Zulassung im Juli 2008-- für die Zulassung und damit auch die Kraftfahrzeugsteuer entbehrlich.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2018-2133-4