BAG, Urteil vom 29.9.2010 - 3 AZR 557/08LeitsatzEine Versorgungsordnung, die für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme einer Betriebsrente eine "versicherungsmathematische Herabsetzung" vorsieht, ohne deren Höhe genau anzugeben, ist zumindest bei
LAG Schleswig-Holstein , Urteil vom 30.11.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 282/10 (Vorinstanz: ArbG Lübeck vom 29.04.2010 - Aktenzeichen 2 Ca 35/10; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Bei einer mehr als zweijährigen Vorlaufzeit zwischen der
BAG, Urteil vom 30.11.2010 - 3 AZR 798/08Leitsätze1. Eine in einem Formularvertrag enthaltene Verweisung auf die für die Berechnung des Ruhegehalts jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts muss lediglich dem Transparenzgebot des §
LAG Rheinland-Pfalz , Beschluss vom 10.09.2010 - Aktenzeichen 6 TaBV 10/10 (Vorinstanz: ArbG Mainz vom 18.01.2010 - Aktenzeichen 4 BV 51/09; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Die Arbeitgerberin ist gemäß § 81 SGB IX zur Prüfung verpflichtet, ob freie
BAG , Urteil vom 19.08.2010 - Aktenzeichen 8 AZR 530/09 (Vorinstanz: LAG München vom 03.06.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 719/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 12.06.2008 - Aktenzeichen 22 Ca 8774/07; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Ergibt sich aus der
BAG, Urteil vom 26.10.2010 - 3 AZR 502/08SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Betriebsrente des Klägers zum 1.12.2005 an den Kaufkraftverlust anzupassen. Die Beklagte war ursprünglich ein
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 1.2.2011 - 22 Sa 67/10 LeitsatzDie Beweiserleichterung des § 22 AGG erstreckt sich zumindest dann auch auf die Benachteiligung selbst, wenn die Benachteiligung im Vergleich zu einer hypothetischen Vergleichsperson in
LAG Schleswig-Holstein , Urteil vom 15.12.2010 - Aktenzeichen 3 SaGa 14/10 (Vorinstanz: ArbG Neumünster vom 24.11.2010 - Aktenzeichen 3 Ga 21 a/10; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Hat sich die Arbeitgeberin in ihrem Antwortschreiben auf die beantragte
BAG , Urteil vom 28.10.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 392/08 (Vorinstanz: LAG Hamburg vom 17.01.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 41/07; ) (Vorinstanz: ArbG Hamburg vom 18.12.2006 - Aktenzeichen 26 Ca 152/06; ) Amtliche Leitsätze: Die Anwendung des
BAG , Urteil vom 09.09.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 936/08 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 27.08.2008 - Aktenzeichen 18 Sa 1197/07; ) (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main vom 27.06.2007 - Aktenzeichen 17 Ca 11706/04; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Die
BAG , Urteil vom 28.10.2010 - Aktenzeichen 8 AZR 647/09 (Vorinstanz: LAG Hamburg vom 09.04.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 70/08; ) (Vorinstanz: ArbG Hamburg vom 20.06.2008 - Aktenzeichen 27 Ca 482/07; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. a) Sachschäden des
BAG, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10LeitsatzDie Tariffähigkeit einer von Gewerkschaften gebildeten Spitzenorganisation iSd. § 2 Abs. 3 TVG setzt voraus, dass deren Organisationsbereich mit dem ihrer Mitgliedsgewerkschaften übereinstimmt.
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...