BAG , Urteil vom 13.10.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 648/09 (Vorinstanz: LAG Nürnberg vom 04.06.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 266/08; ) (Vorinstanz: ArbG Weiden vom 28.01.2008 - Aktenzeichen 3 Ca 1582/07 S; ) Amtliche Leitsätze: Das Erfordernis der positiven
BAG , Urteil vom 08.09.2010 - Aktenzeichen 7 AZR 513/09 (Vorinstanz: LAG München vom 17.06.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 997/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 07.10.2008 - Aktenzeichen 21 Ca 17834/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Eine
LAG Düsseldorf , Beschluss vom 12.05.2010 - Aktenzeichen 7 TaBV 88/09 (Vorinstanz: ArbG Düsseldorf vom 03.03.2009 - Aktenzeichen 11 BV 184/08; ) Gründe I. Der Antragsteller und Beteiligter zu 1) als Vorstand der J. E-S. AG begehrt mit seinem
ArbG Berlin, Urteil vom 28.9.2010 - 1 Ca 5421/10 Leitsätze1. Besteht der dringende Verdacht, ein Kassierer habe manuell Pfandbons erstellt, ohne dass dem ein tatsächlicher Kassiervorgang gegenübergestanden hätte, und den Gegenwert an sich genommen,
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10SachverhaltDie Parteien streiten um die Abgeltung des gesetzlichen Jahresurlaubes für die Jahre 2005 bis 2008 und des anteiligen tariflichen Jahresurlaubes und des Zusatzurlaubes nach § 125
BAG, Beschluss vom 6.10.2010 - 7 ABR 18/09Sachverhalt I. Die Beteiligten streiten über die gerichtliche Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers. Die zu 1. beteiligte Arbeitgeberin ist ein Unternehmen,
BAG, Urteil vom 17.11.2010 - 10 AZR 649/09LeitsatzHat der Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, ruht sein Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 143 Abs. 2 SGB III auch dann
BAG, Urteil vom 12.10.2010 - 9 AZR 522/09SachverhaltDie Parteien streiten in der Revisionsinstanz über die Verpflichtung der Beklagten, an den Kläger ein Urlaubsgeld für das Jahr 2005 zu zahlen. Die Beklagte, eine Tochtergesellschaft der Pro Seniore
BAG, Urteil vom 28.10.2010 - 8 AZR 547/09SachverhaltDie Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über einen mittels Widerklage geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz wegen von der Beklagten gezahlter Detektivkosten. Die Beklagte betreibt
BAG , Urteil vom 04.05.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 181/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 15.01.2009 - Aktenzeichen 26 Sa 1729/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 10.07.2008 - Aktenzeichen 24 Ca 5208/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze:
BAG, Beschluss vom 23.6.2010 - 7 ABR 3/091. Die in § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX (Juris: SGB 9) normierte Prüf- und Konsultationspflicht des Arbeitgebers besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, einen frei werdenden oder neu
BAG, Urteil vom 21.9.2010 - 9 AZR 515/09Sachverhalt1 Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe dem Kläger Anteile am Automatentronc einer Spielbank zustehen. 2 Der am 1947 geborene Kläger steht in einem Arbeitsverhältnis mit dem beklagten
BAG , Urteil vom 10.11.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 766/09 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 24.07.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 39/09; ) (Vorinstanz: ArbG Stuttgart vom 02.10.2008 - Aktenzeichen 1 Ca 3101/08; ) Amtliche Leitsätze: Der Antrag, einem
BAG , Beschluss vom 14.09.2010 - Aktenzeichen 1 ABR 29/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008 - Aktenzeichen 16 TaBV 1476/08; ) (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008 - Aktenzeichen 16 TaBV 2196/08; ) (Vorinstanz: ArbG
BAG , Urteil vom 29.09.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 427/08 (Vorinstanz: LAG Niedersachsen vom 28.03.2008 - Aktenzeichen 10 Sa 1321/07 B; ) (Vorinstanz: ArbG Oldenburg vom 05.07.2007 - Aktenzeichen 5 Ca 75/07 B; ) Amtliche Leitsätze: 1. Für die
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...