BAG: Auslegung einer Bezugnahmeklausel im Änderungsvertrag
BAG , Urteil vom 24.02.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 691/08 (Vorinstanz: LAG Schleswig-Holstein vom 17.07.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 159/08; ) (Vorinstanz: ArbG Lübeck vom 02.04.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 3139/07; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: Die in einem Änderungsvertrag enthaltene Bezugnahmeklausel des Inhalts, dass die einschlägigen Tarifverträge der Metallindustrie in Schleswig-Holstein in ihrer jeweiligen Fassung Bestandteil dieser Vereinbarung sein sollen, fällt als "Neuvertrag" nicht mehr unter die aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterzuführende Rechtsprechung zur Gleichstellungsabrede, sondern enthält eine konstitutive Bezugnahme auf die Tarifverträge der Metallindustrie in Schleswig-Holstein in ihrer jeweiligen Fassung, die nicht von der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers abhängig und für die die Tarifgebundenheit der Klägerin ohne Bedeutung ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 133; BGB § 157; BGB § 613a Abs. 1 S. 1, 2; Richtlinie 2001/23/EG Art. 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 3; GG Art. 20 Abs. 3; Lohntarifvertrag für die Metallindustrie Hamburg und Umgebung, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (vom 7. Mai 2007); Redaktionelle Normenkette: BGB § 133; BGB § 157; BGB § 613a Abs. 1 S. 1, 2; Richtlinie 2001/23/EG Art. 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 3; GG Art. 20 Abs. 3; Lohntarifvertrag für die Metallindustrie Hamburg und Umgebung, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (vom 7. Mai 2007);
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