ArbG Berlin, Urteil vom 28.9.2010 - 1 Ca 5421/10 Leitsätze1. Besteht der dringende Verdacht, ein Kassierer habe manuell Pfandbons erstellt, ohne dass dem ein tatsächlicher Kassiervorgang gegenübergestanden hätte, und den Gegenwert an sich genommen,
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10SachverhaltDie Parteien streiten um die Abgeltung des gesetzlichen Jahresurlaubes für die Jahre 2005 bis 2008 und des anteiligen tariflichen Jahresurlaubes und des Zusatzurlaubes nach § 125
BAG, Beschluss vom 6.10.2010 - 7 ABR 18/09Sachverhalt I. Die Beteiligten streiten über die gerichtliche Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers. Die zu 1. beteiligte Arbeitgeberin ist ein Unternehmen,
BAG, Urteil vom 17.11.2010 - 10 AZR 649/09LeitsatzHat der Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, ruht sein Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 143 Abs. 2 SGB III auch dann
BAG, Urteil vom 12.10.2010 - 9 AZR 522/09SachverhaltDie Parteien streiten in der Revisionsinstanz über die Verpflichtung der Beklagten, an den Kläger ein Urlaubsgeld für das Jahr 2005 zu zahlen. Die Beklagte, eine Tochtergesellschaft der Pro Seniore
BAG, Urteil vom 28.10.2010 - 8 AZR 547/09SachverhaltDie Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über einen mittels Widerklage geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz wegen von der Beklagten gezahlter Detektivkosten. Die Beklagte betreibt
BAG , Urteil vom 04.05.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 181/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 15.01.2009 - Aktenzeichen 26 Sa 1729/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 10.07.2008 - Aktenzeichen 24 Ca 5208/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze:
BAG, Beschluss vom 23.6.2010 - 7 ABR 3/091. Die in § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX (Juris: SGB 9) normierte Prüf- und Konsultationspflicht des Arbeitgebers besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, einen frei werdenden oder neu
BAG, Urteil vom 21.9.2010 - 9 AZR 515/09Sachverhalt1 Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe dem Kläger Anteile am Automatentronc einer Spielbank zustehen. 2 Der am 1947 geborene Kläger steht in einem Arbeitsverhältnis mit dem beklagten
BAG , Urteil vom 10.11.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 766/09 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 24.07.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 39/09; ) (Vorinstanz: ArbG Stuttgart vom 02.10.2008 - Aktenzeichen 1 Ca 3101/08; ) Amtliche Leitsätze: Der Antrag, einem
BAG , Beschluss vom 14.09.2010 - Aktenzeichen 1 ABR 29/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008 - Aktenzeichen 16 TaBV 1476/08; ) (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008 - Aktenzeichen 16 TaBV 2196/08; ) (Vorinstanz: ArbG
BAG , Urteil vom 29.09.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 427/08 (Vorinstanz: LAG Niedersachsen vom 28.03.2008 - Aktenzeichen 10 Sa 1321/07 B; ) (Vorinstanz: ArbG Oldenburg vom 05.07.2007 - Aktenzeichen 5 Ca 75/07 B; ) Amtliche Leitsätze: 1. Für die
BAG , Urteil vom 22.07.2010 - Aktenzeichen 6 AZR 480/09 (Vorinstanz: LAG Rheinland-Pfalz vom 22.01.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 616/08; ) (Vorinstanz: ArbG Mainz vom 02.09.2008 - Aktenzeichen 3 Ca 1132/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: Die
BAG , Urteil vom 22.04.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 491/09 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 21.01.2009 - Aktenzeichen 12 Sa 1590/08; ) (Vorinstanz: ArbG Duisburg - 1 Ca 671/08 - 24.7.2008 ) Amtliche Leitsätze: Durch die rechtskräftige Abweisung eines
BAG, Urteil vom 15.6.2010 - 3 AZR 31/07SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob der beklagte Insolvenzverwalter den zur Masse gezogenen Rückkaufswert einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung an den Kläger auszukehren hat. Der
LAG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 25.11.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 707/10 (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 09.02.2010 - Aktenzeichen 36 Ca 10187/09; ) Amtliche Leitsätze: 1. Eine bei der Prüfung einer betriebsbedingten Kündigung anzunehmende
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...