Gericht: Bundesarbeitsgericht Beschluss verkündet am 21.01.2009 Aktenzeichen: 7 ABR 65/07 Rechtsgebiete: BetrVG, WO Vorschriften: BetrVG § 19 WO § 2 Abs. 4 S. 4 WO § 3 Abs. 4 WO § 7 Abs. 2 S. 2 Diese Entscheidung enthält
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1.7.2009 - 3 Sa 15/09Sachverhalt Die Parteien streiten um restliche Vergütungsansprüche für die Monate Januar 2008 bis einschließlich Juni 2008. Die Klägerin begehrt 521,25 EUR brutto monatlich mehr zuzüglich
LAG Nürnberg, Beschluss vom 24.8.2009 - 5 TaBV 32/06SachverhaltDie Beteiligten streiten um die Verpflichtung des Antragsgegners, dem Antragsteller einen Personalcomputer nebst Peripheriegeräten und Zubehör zur Verfügung zu stellen.Der Antragsteller
LAG Hamm, Urteil vom 18.09.2009 - Aktenzeichen 13 Sa 640/09 (Vorinstanz: ArbG Dortmund 10.03.2009 2 Ca 4882/08 ) Hat der Arbeitnehmer unter Beachtung der Vorgaben einer Arbeitsanweisung, nach der Produktionsware nicht grundsätzlich für den
BAG, Urteil vom 26.3.2009 - 2 AZR 403/07 KSchG § 4 S. 1, § 7, § 13 Abs. 1 S. 2, InsO § 80 Abs. 1 sachverhaltDie Parteien streiten noch über die Wirksamkeit von zwei fristlosen Kündigungen, über das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach einem
BAG, Urteil vom 19.2.2009 - 2 AZR 286/07SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und einen von der Klägerin hilfsweise geltend gemachten Abfindungsanspruch. Die am 23.6.1967 geborene
LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.4.2009 - 11 Sa 1504/08 LeitsatzIst in der für ein Kalenderjahr von den Parteien getroffenen Zielvereinbarung deren Nachwirkung für den Fall des Nichtzustandeskommens einer Folgevereinbarung vorgesehen, ist jeglicher
BAG, Urteil vom 15.7.2009 - 5 AZR 478/08Orientierungssätze:1. Wählt der Arbeitnehmer gem. der Regelung in einem Firmentarifvertrag anstelle einer generellen Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich die Beibehaltung seiner Arbeitszeit mit anteiliger
Das BMF hat in dem Schreiben vom 31.8.2009 - IV S 5 - S 2351/09/10002 - die Folgen aufgezeigt, die sich aus der Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale ergeben. Es verdeutlicht dies anhand von Praxisbeispielen. Volltext des
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...