LG München I, Urteil vom 30.12.2010 - 5HK O 21707/09 leitsätze1. Unterlässt ein Aktionär vor dem Beginn der Hauptversammlung die ihm mögliche Einsichtnahme in die ausliegenden Jahresabschlussunterlagen, so verletzt er eine ihn treffende Obliegenheit,
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.08.2011 - 12 U 173/10 LeitsatzDer Versicherer hat für die fehlerhafte Beratung durch einen Versicherungsmakler einzustehen, wenn dieser nicht vom Versicherungsnehmer als Sachwalter beauftragt worden ist, sondern vom
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.7.2011 - 6 U 18/10 LeitsatzIn einem Vertrag, der die Überlassung einer client-server-basierten Unternehmenssoftware regelt, hält eine Klausel, nach der es unzulässig ist, ein als Gesamtheit erworbenes Nutzungsvolumen
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2011 - 12 W 36/11 LeitsatzHat ein selbständiges Beweisverfahren neben der Klärung der behaupteten Mängel und der Beseitigungskosten erkennbar auch den Zweck, für den Antragsteller zu klären, ob er Mangelbeseitigung
OLG Celle, Urteil vom 14.07.2011 - 13 U 26/11 leitsätze1. Insolvenzgläubiger, die sich am Insolvenzplanverfahren nicht beteiligt haben, können ihre Forderungen auch nach Verfahrensaufhebung noch geltend machen (entgegen LAG Sachsen, Urteil vom 22.
BGH, Beschluss vom 21.7.2011 - IX ZB 64/10 leitsatzDer Beschluss der Gläubigerversammlung, die Aufhebung der Eigenverwaltung zu beantragen, kann nicht im Verfahren nach § 78 Abs. 1 InsO angefochten werden.InsO § 78 Abs. 1, § 272 Abs. 1 Nr.
BGH, Beschluss vom 21.7.2011 - IX ZB 128/10 leitsatzDas Beschlussaufhebungsverfahren findet bei nichtigen Beschlüssen der Gläubiger-versammlung nicht statt.InsO §§ 6, 7, § 78 Abs. 1, 2 Satz 3sachverhaltI. Am 1. Februar 2010 eröffnete das
BGH , Beschluss vom 22.06.2011 - Aktenzeichen I ZB 64/10 (Vorinstanz: OLG München vom 15.07.2010 - Aktenzeichen 34 SchH 14/09; ) Amtliche Leitsätze: a) Das Verfahren nach § 36a Abs. 3 UrhG zur Bestellung des Vorsitzenden und zur Bestimmung der Zahl
BGH, Versäumnisurteil vom 9.6.2011 - IX ZR 213/10 leitsatzDie Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Insolvenzgläubiger die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle betreibt, ist nicht von der vorherigen Durchführung eines Verfahrens der
BGH, Urteil vom 26.7.2011 - XI ZR 197/10 leitsätzea) Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift bei Abstimmung zwischen kontoführender Bank und Schuldner hinsichtlich einzel-ner Lastschriftbuchungen (im Anschluss an
BGH, Urteil vom 5.7.2011 - II ZR 188/09leitsatzBei der vor einer Zurückverweisung der Sache durch das Berufungsgericht an das Gericht des ersten Rechtszuges nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO erforderlichen Ermessensausübung sind der Umstand, dass
BGH, Urteil vom 13.7.2011 - VIII ZR 339/10 leitsätzea) § 24 Abs. 4 (Abs. 3 aF) AVBFernwärmeV erfordert bei Anpassungsklauseln für den Arbeitspreis, dass zur Wahrung der kostenmäßigen Zusammenhänge als Bemessungsgröße ein Indikator verwendet wird, der
BGH, Beschluss vom 14.7.2011 - III ZR 23/11 leitsatzDer Streitwert einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit ist nicht nach dem bezifferten Schuldbetrag, sondern ihrer zu schätzenden wirtschaftlichen Bedeutung zu bemessen, wenn eine
BGH , Urteil vom 05.05.2011 - Aktenzeichen IX ZR 144/10 (Vorinstanz: LG Stuttgart vom 13.11.2009 - Aktenzeichen 16 O 624/08; ) (Vorinstanz: OLG Stuttgart vom 28.07.2010 - Aktenzeichen 4 U 191/09; ) Amtliche Leitsätze: Ist bei einer freihändigen
OLG München, Urteil vom 28.7.2011 - 23 U 750/11sachverhaltI.Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kläger noch Gesellschafter der Beklagten zu 1) ist. Hilfsweise macht der Kläger im Wege der Stufenklage seinen Abfindungsanspruch geltend. Der
OLG Jena, Beschluss vom 5.7.2011 - 6 W 82/11 sachverhaltI. Die Beteiligten erstreben die Aufnahme einer (geänderten) Gesellschafterliste in das Handelsregister.Der Verfahrensbevollmächtigte reichte am 29.12.2010 zum Handelsregister des Amtsgerichts
OLG Jena, Beschluss vom 14.6.2011 - 6 W 47/11 leitsatz§ 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG ist im Wege der teleologischen Reduktion nach Sinn und Zweck des Gesetzes dahin auszulegen, dass Aktiengesellschaften mit weniger als fünf Arbeitnehmern nicht erfasst
BGH , Urteil vom 10.02.2011 - Aktenzeichen I ZR 164/09 (Vorinstanz: LG Dresden vom 08.04.2009 - Aktenzeichen 42 HKO 42/08; ) (Vorinstanz: OLG Dresden vom 22.09.2009 - Aktenzeichen 14 U 721/09; ) Amtliche Leitsätze: a) Die Regelung des § 7 Abs. 2 Nr.
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