EuGH, Urteil vom 23.4.2009 - C 460/07„Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - Vorsteuerabzugsrecht - Herstellungskosten eines dem Unternehmen eines Steuerpflichtigen zugeordneten Gebäudes - Art. 6 Abs. 2 - Verwendung eines Teils des
BFH, Urteil vom 30.4.2009 - VI R 54/07Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 14.10.2005 - 11 K 626/02LEITSÄTZE1. Eine dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) stellt nicht nur eine Wissenserklärung (unverbindliche Rechtsauskunft) des
BFH, Urteil vom 25.3.2009 - IV R 21/06Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 12.1.2006 - 11 K 11330/02 (EFG 2007, 210)LEITSÄTZE1. Eine auf dem Hof befindliche Verkaufsstelle oder ein auf dem Hof befindliches Handelsgeschäft (Hofladen) und ebenso das
BFH, Urteil vom 25.9.2008 - IV R 16/07Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 - 1 K 1797/05 (EFG 2007, 1502)LEITSÄTZE1. Ehegatten können in der Land- und Forstwirtschaft ohne ausdrücklichen Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft bilden,
BFH, Urteil vom 1.4.2009 - IX R 31/08Vorinstanz: FG Hamburg vom 5.5.2008 - 6 K 97/06LEITSATZEin Auflösungsverlust i.S. von § 17 Abs. 2, 4 EStG ist auch zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige eine wesentliche Beteiligung an einer
Mit Schreiben vom 21.7.2009 – IV B 9 – S 7168/ 08/10001 – hat sich das BMF dem BFH-Urteil vom 15.1.2009 – V R 91/07 – angeschlossen. Darin hat der BFH entschieden, dass sich die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 S. 1 UStG für die langfristige
Im Schreiben vom 24.7.2009 – IV B 9 – S 7155/ 07/10001 – nimmt das BMF zum Umfang der Befreiung von Umsätzen für die Seeschifffahrt Stellung, insbesondere zur Auslegung des Begriffs „Betreiber eines Seeschiffes“. Darunter fallen alle Reeder als auch
BFH, Urteil vom 29.1.2009 - VI R 28/08Vorinstanz: FG Hamburg vom 5.5.2008 - 6 K 175/05 (EFG 2008, 1888)LEITSATZAus der Rechnung i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 3 EStG müssen sich der Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung als Rechnungsaussteller, der
BFH, Urteil vom 4.3.2009 - I R 6/07Vorinstanz: FG Köln vom 16.11.2006 - 2 K 1510/05 (EFG 2007, 360)Leitsätze:1. Den Widerruf einer Freistellungsbescheinigung i. S. des § 50d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 kann der Vergütungsschuldner anfechten.2. Überlässt
BFH, Urteil vom 7.5.2009 - VI R 8/07Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 11.1.2007 - 11 K 307/06 (EFG 2007, 1073)LEITSÄTZE1. Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL, die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen die
BFH, Urteil vom 7.5.2009 - VI R 16/07Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Außensenate Karlsruhe, vom 30.1.2007 - 1 K 366/03 (EFG 2007, 682)LEITSATZDie Auszahlung eines Versorgungsguthabens, das nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL aufgrund
BFH, Urteil vom 7.5.2009 - VI R 5/08Vorinstanz: FG Hamburg vom 11.12.2007 1 K 183/06 (EFG 2008, 846)LEITSÄTZE1. Können nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL Versorgungsansprüche vom Arbeitnehmer wegen Nichterfüllung der Wartezeit nicht mehr
BFH, Urteil vom 7.5.2009 - VI R 37/08Vorinstanz: FG Hamburg vom 6.8.2008 - 7 K 99/07 (EFG 2009, 24)LEITSÄTZE1. Fällt ein Arbeitnehmer nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL bei Eintritt des Versicherungsfalles von einem Anspruch auf
BFH, Urteil vom 13.5.2009 - XI R 84/07Vorinstanz: FG Schleswig-Holstein vom 2.10.2007 - 4 K 9/06 (EFG 2008, 341)LEITÄTZE1. Wechselt der Organträger infolge einer Veräußerung der Anteile an der Organgesellschaft zeitlich nach dem Bezug einer Leistung
BFH, Urteil vom 14.5.2009 - IV R 27/06Vorinstanz: FG Hamburg vom 8.3.2006 - V 57/03 (EFG 2006, 1388)LEITSÄTZE1. Der Steuerpflichtige hat einen Anspruch auf die im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde stehende Gewährung einer Steuervergünstigung
Das BMF hat am 17.7.2009 den Entwurf eines Schreibens zur den Verwaltungsgrundsätzen die Funktionsverlagerung betreffend vorgelegt. Darin sollen offene Zweifelsfragen geklärt und die Rechtslage anhand praxisnaher Beispiele veranschaulicht werden.Der
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2008 zusammengestellt. Daraus ergibt sich u. a., dass sich die Sache in 2,1% der Fälle durch Abhilfe erledigt hat.Volltext der Stat.: siehe