BFH, Urteil vom 17.4.2013 - II R 1/12LeitsätzeIst der Veräußerer eines Grundstücks verpflichtet, dem Erwerber Erwerbsnebenkosten zu erstatten, vermindert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer um die zu erstattenden Kosten mit Ausnahme
BFH, Urteil vom 6.3.2013 - I R 18/12LeitsätzeGemäß § 8b Abs. 2 KStG 2002 bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i.S. des § 20 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 9
BFH, Urteil vom 19.3.2013 - IX R 41/12Leitsätze1. Wer die Auflösung einer Grundstücksgemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen, bislang vermieteten Grundstücks im Wege der Teilungsversteigerung beantragt, kann die damit verbundenen Prozess-
BFH, Urteil vom 22.1.2013 - IX R 13/12LeitsätzeTritt der Erwerber eines Mietobjekts in einen bestehenden Mietvertrag ein, so wird seine Einkünfteerzielungsabsicht auf der Grundlage der Auslegung dieses Mietvertrags durch den Umgang des Erwerbers mit
BFH, Urteil vom 16.4.2013 - IX R 20/12Leitsatz§ 10d Abs. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 wirkt nicht in verfassungsrechtlich erheblicher Weise zurück, wenn danach Verluste aus dem Jahr 2000 lediglich in das Jahr 1999 zurückgetragen werden
EuGH (9. Kammer), Urteil vom 30.5.2013 - C-651/11, XtenorArt. 5 Abs. 8 und/oder Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern -
Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 11.12.2012 – IX R 7/12 (BStBl.-Fundstelle bei Redaktionsschluss nicht bekannt) ist der Begriff der Beteiligung veranlagungszeitraumbezogen auszulegen, indem das Tatbestandsmerkmal „innerhalb der letzten fünf
ADRs (Hinterlegungsscheine) auf inländische Aktien werden durch Emittenten in den USA im Rahmen von ADR-Programmen aufgelegt und verbriefen einen Anteil an einem im Inland verwahrten Bestand an inländischen Aktien. Beteiligte an dem ADR-Programm sind
Das BMF hat zum Verhältnis von § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG bei der Bewertung von Sachbezügen Stellung genommen. Nach Ansicht des BFH ist der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung berechtigt, den geldwerten Vorteil wahlweise nach § 8
Das BMF äußert sich zur Anwendung der BFH-Urteile vom 19.9.2012 - VI R 54/11 und VI R 55/11 -: Darin hat der BFH entschieden, dass das in bestimmten lohnsteuerlichen Begünstigungsnormen verwendete Tatbestandsmerkmal „zusätzlich zum ohnehin
FG Niedersachsen, Urteil vom 24.4.2013 - 9 K 218/12Leitsätze1. Durch eine Falschbetankung auf dem Weg vom Wohnort zur Arbeitsstelle und den dadurch herbeigeführten Motorschaden verursachte Reparaturaufwendungen sind als Werbungskosten gemäß § 9 Abs.
FG Münster, Urteil vom 13.12.2011 - 15 K 4458/08 USachverhaltStreitig ist, ob die gegenüber Krankenhäusern und Alten/Pflegeheimen erbrachten Umsätze des Klägers aus der Tätigkeit als Hygienefachkraft nach § 4 Nr. 14 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes
BGH, Urteil vom 9.4.2013 - 1 StR 586/12Leitsätze1. Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist.2. Das Merkmal
EuGH, Urteil vom 8.5.2013 - C-271/12, Petroma Transports u. a.Tenor1. Die Bestimmungen der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird R.. 297 des BMFSchreibens vom 18.8.2009 - IV C 1 - S 1980-1/08/10019 (BStBl. I 2009, 931) - in der Fassung des BMF-Schreibens vom 25.7.2011 - IV C 1 - S 1980-1/08/10019 :001 (BStBl. I
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts sollte u. a. eine Erleichterung bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer Organschaft erreicht werden.
BFH, Beschluss vom 23.1.2013 – I R 1/12 SachverhaltStreitig ist zwischen den Beteiligten die Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, ist aufgrund Verschmelzung
FG Köln, Urteil vom 27.2.2013 - 4 K 1543/09SachverhaltAm 1.12.2006 schlossen Frau J - in dem Vertrag als Veräußerin bezeichnet - und die Klägerin - in dem Vertrag als Erwerberin bezeichnet - vor dem Notar N (Notar) einen notariell beurkundeten