BFH, Urteil vom 21.3.2013 - VI R 46/11Leitsätze1. Über die Frage, ob und welches betriebliche Fahrzeug dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen ist, entscheidet das FG unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach
BFH, Urteil vom 21.3.2013 - VI R 31/10Leitsätze1. Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer
BFH, Urteil vom 6.2.2013 - I R 53/11LeitsätzeEine von gemeinnützigen Krankenhausträgern gegründete GmbH, die die Laborleistungen für die Krankenhäuser erbringt, verfolgt selbst nicht unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke.SachverhaltI.
BFH, Urteil vom 16.5.2013 - II R 15/12LeitsatzDie Beantwortung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform kann nicht wegen einer privatrechtlich vereinbarten Geheimhaltung dieser Daten
BFH, Urteil vom 6.3.2013 - I R 14/07Leitsätze1. Die durch § 36 Abs. 4 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG rückwirkend ab dem 1. Januar 2001 angeordnete Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG 1999 i.d.F. des
FG Niedersachsen, Urteil vom 11.4.2013 - 5 K 393/11Leitsätze1. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG, dass das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet wird, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. An die Bagatellgrenze
FG Niedersachsen, Urteil vom 14.2.2013 - 6 K 107/11LeitsatzDie von einer GmbH gezahlten Versicherungsprämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdecken soll, stellen Betriebsausgaben dar und
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.1.2012 - 5 K 167/10SachverhaltStreitig ist, ob Lieferungen der Klägerin an die P. LLC in Estland als Ausfuhrlieferungen bzw. als inngemeinschaftliche Lieferung von der Umsatzsteuer befreit sind. Streit besteht dabei
BFH, Urteil vom 19.2.2013 - IX R 35/12Leitsätze1. Eine Anwartschaft auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist keine Beteiligung und deshalb bei der Bestimmung der Beteiligungshöhe i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht zu berücksichtigen.
BFH, Urteil vom 19.3.2013 - XI R 45/10Leitsätze1. Die mit dem Betrieb eines von einem gewerblichen Unternehmer betriebenen Altenwohnheims eng verbundenen Umsätze sind nach § 4 Nr. 16 Buchst. d UStG u.a. dann umsatzsteuerfrei, wenn im vorangegangenen
BFH, Urteil vom 7.2.2013 - VI R 12/11LeitsatzDer allgemeine Gleichheitssatz gebietet es nicht, Leistungen zur Altersversorgung aufgrund einer Direktzusage bereits vor dem Erreichen der in § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG vorgesehenen
BFH, Urteil vom 16.5.2013 - II R 5/12LeitsatzBehält sich der Schenker bei der freigebigen Zuwendung einer Kommanditbeteiligung den Nießbrauch zu einer bestimmten Quote hiervon einschließlich der Stimm- und Mitverwaltungsrechte vor und vermittelt
BFH, Urteil vom 24.4.2013 - XI R 7/11LeitsatzÜbernimmt bei der durch eine Beteiligungsklausel im Versicherungsvertrag offengelegten Mitversicherung eines Risikos durch mehrere Versicherer (sog. offene Mitversicherung) der führende Versicherer die bei
BFH, Urteil vom 20.3.2013 - XI R 11/12Leitsätze1. Die Haftung des Abtretungsempfängers nach § 13c UStG umfasst alle Formen der Abtretung --auch die Globalzession-- von Forderungen des Abtretenden aus Umsätzen.2. Hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter
EuGH, Urteil vom 20.6.2013 - C-219/12, FA Freistadt Rohrbach Urfahr gegen Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Linz, Beteiligter: Thomas FuchsTenorArt. 4 Abs. 1 und 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung
EuGH, Urteil vom 20.6.2013 - C-259/12, Teritorialna direktsia na Natsionalnata agentsia za prihodite - Plovdiv gegen Rodopi-M 91 OODTenorEs läuft nicht dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität zuwider, dass die Steuerverwaltung eines Mitgliedstaats
EuGH, Urteil vom 20.6.2013 - C-653/11, Her Majesty's Commissioners of Revenue and Customs gegen Paul NeweyTenorVertragsbestimmungen sind für die Feststellung, wer Erbringer und wer Begünstigter einer „Dienstleistung" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 und Art.