Der DStV e. V. hat am 4.9.2013 dem BMF die Stellungnahme S 09/13 zum 2. Entwurf eines BMF-Schreibens „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Das BMF macht Ausführungen zur Anwendung von Subject-to-tax-, Remittance-base- und Switch-over-Klauseln nach den DBA und zur Anwendung des BFH-Urteils vom 17.10.2007 - I R 96/06 - (BB 2008, 816 m. BB-Komm. Behrens/Grabbe), wonach die
BFH, Urteil vom 16.5.2013 - IV R 15/10Leitsätze1. Wird nach dem Tod des Gesellschafters einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft ein Streit darüber, wer infolge seiner Stellung als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch einen Vergleich
BFH, Urteil vom 11.7.2013 - VI R 37/12LeitsatzAufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit können dann betrieblich oder beruflich veranlasst sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der
BFH, Urteil vom 15.5.2013 - VI R 18/12LeitsatzDie regelmäßige Arbeitsstätte ist insbesondere durch den örtlichen Bezug zum Arbeitgeber gekennzeichnet. Ein Arbeitnehmer ist deshalb grundsätzlich dann auswärts tätig, wenn er außerhalb einer dem
BFH, Urteil vom 25.4.2013 - V R 2/13Leitsätze1. Steht der Änderung eines Umsatzsteuerbescheids wegen der Rechtsprechungsänderung zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem Steuerausweis durch das BFH-Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97 (BFHE 185, 536, BStBl
BFH, Urteil vom 19.6.2013 - VIII R 24/09LeitsatzDer allgemeine Gleichheitssatz gebietet es nicht, entgegen dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG den Vorteil aus der Nutzung eines betrieblichen PKW für Familienheimfahrten im Rahmen einer
BFH, Urteil vom 14.5.2013 - VII R 45/10LeitsätzeEine Ausfuhranmeldung für Erstattungszwecke enthält stets die Versicherung, dass die Ware gesunde und handelsübliche Qualität hat; das gilt auch dann, wenn der Ausführer die tatsächlichen Umstände
BFH, Urteil vom 8.8.2013 - V R 18/13Leitsätze1. Bestellt das Insolvenzgericht für die Organgesellschaft einen vorläufigen Insolvenzverwalter und ordnet es zugleich gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO an, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des
BMF: Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 20141 AnlageGemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der
FG Köln, Urteil vom 24.10.2012 - 15 K 883/10SachverhaltZwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte berechtigt war, den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung für den Veranlagungszeitraum 2005 nach § 173 Abs. 1 Nr.
Das BMF hat sich zur Ausstellung von besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für das Kalenderjahr ab 2014 geäußert. BMF, Schreiben vom 28.8.2013 – IV C 5 – S 2378/13/10002 Volltext: siehe
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 26.11.2012- 9 V 3231/12, rkr. - wie folgt entschieden: Mobile Misch- und Mahldienste in der Mischfutterherstellung für Tierfutter unterliegen als sonstige Leistung i. S. d. § 12 Abs. 1 UStG dem
FG Düsseldorf, Urteil vom 11.4.2013 - 11 K 2935/11 ESachverhaltStreitig ist, ob der Kläger ein Firmenfahrzeug privat genutzt hat und in Folge dessen ein geldwerter Vorteil nach der sogenannten 1%-Regelung als Arbeitslohn anzusetzen ist.Der Kläger ist
Hessisches FG, Urteil vom 12.3.2013 - 6 K 1700/10SachverhaltI. Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Insolvenzfeststellungsbescheides.Am 20.07.2009 stellte der Geschäftsführer der A GmbH (nachfolgend: GmbH) Insolvenzantrag. Mit
Die folgenden Vordruckmuster zur Durchführung der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung nach der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO werden hiermit in überarbeiteter Fassung neu bekanntgegeben: –
BFH, Urteil vom 28.5.2013 - XI R 35/11LeitsatzDie Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule können nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei sein, soweit die erbrachten Leistungen nicht lediglich den Charakter