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Steuerrecht
12.06.2013
Steuerrecht
BMF: Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten

Auf Unionsebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Auslegung beim Anwendungsbereich der Ortsregelung beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen durch einen anderen Unternehmer als den Veranstalter nach Art. 53 und 54 MwStSystRL (= § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a und Nr. 5 UStG) geeinigt. Entsprechend ist Abschnitt 3a.6 Abs. 2 und 13 UStAE zu ändern.

BMF, Schreiben vom 10.6.2013 – IV D 3 – S 7117/12/10001

Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts

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