Die Umsatzsteuersenate des BFH haben mit zwei Vorabentscheidungsersuchen den EuGH um die Klärung der Anforderungen gebeten, die im Umsatzsteuerrecht an eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen sind.
Öffentliches Interesse am Vollzug des Solidaritätszuschlags ist höher als Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Zu klären bleibt, ob das Solidaritätszuschlaggesetzes verfassungsgemäß ist.