Das BMF-Schreiben vom 2.2.2016, BStBl. I, 200, nimmt zu Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG bei Gewinnen steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen Stellung. Rn. 2 dieses BMF-Schreiben wird um einen Satz ergänzt und ist nunmehr in folgender Fassung anzuwenden: ...