EuGH: Ort der Dienstleistung – Begriff „ähnliche Rechte“ – Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten
Der EuGH (Zweite Kammer) hat mit Urteil vom 8.12.2016 – C‑453/15, A gegen B, ECLI:EU:C:2016:933 – aus folgenden Gründen für Recht erkannt:
Art. 56 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung genannten „anderen Rechte“ die in Art. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates definierten Treibhausgasemissionszertifikate einschließen.