BFH: Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 verfassungsgemäß
Der BFH hat mit Urteil vom 22.9.2016 – IV R 2/13 – wie folgt entschieden:
Die Verlustausgleichsbeschränkung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an einer Gesellschaft gemäß § 2b EStG 1999 ist in den Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar, in denen den Anlegern auf Grund einer im Werbe- bzw. Verkaufsprospekt ausgewiesenen fiktiven gesellschafterbezogenen Steuerberechnung in Aussicht gestellt worden ist, dass sie bereits im ersten Jahr der Beteiligung auf Grund einer Verlustzuweisung einen Steuervorteil mindestens in Höhe des eingesetzten Kapitals erhalten.
Volltext unter: BB-Online BBL2016-3093-3