R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
12.12.2016
Steuerrecht
FG Köln: Abgabenordnung: Anspruch auf Verrechnungsstundung

Das FG Köln hat mit Urteil vom 29.9.2016 – 10 K 2772/15 – wie folgt entschieden:

Grundsätzlich steht die Entscheidung, ob Steueransprüche zu stunden sind, im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Das FG kann nur überprüfen, ob die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Allerdings reduziert sich das Ermessen der Finanzbehörde auf null, wenn der StPfl. einen Anspruch auf Stundung hat. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerforderung der Finanzbehörde einen zumindest gleich hohen Gegenanspruch gegenüber der Behörde hat. Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass es gegen Treu und Glauben verstößt, etwas zu fordern, was sogleich zurückgewährt werden muss. Gegen diesen Anspruch kann die Behörde mit Gegenansprüchen aufrechnen, die ihr aus abgetretenem Recht gegenüber dem Stpfl. zustehen.

stats