LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2011 - 15 Sa 170/11 leitsätze1. Wird zwischen den Betriebsparteien in einem "Interessenausgleich" für einen Teil der Belegschaft geregelt, dass abweichend von einem bestehenden Tarifvertrag eine reduzierte
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.9.2011 - 6 TaBV 851/11 LeitsatzEs stellt zumindest eine Überschreitung der Grenzen des Ermessens dar, wenn eine Einigungsstelle trotz der in der Erlaubnis für den Betrieb einer öffentlichen Spielbank
BAG, Urteil vom 18.8.2011 - 8 AZR 230/10sachverhalt Die Parteien streiten über den Übergang des Arbeitsverhältnisses der Klägerin auf den Beklagten und dessen Verpflichtung zu ihrer Weiterbeschäftigung. Die Klägerin trat zum 1. Oktober 1992 in ein
BAG , Urteil vom 17.08.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 406/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 03.06.2010 - Aktenzeichen 15 Sa 166/10; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 23.09.2009 - Aktenzeichen 20 Ca 19044/08; ) Amtliche Leitsätze: Eine Allgemeine
ArbG Berlin, Urteil vom 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11 LeitsatzDie Anwendung von § 14 Abs. 2 TzBfG auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des
BAG, Urteil vom 12.5.2011 - 2 AZR 384/10sachverhalt Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit zweier fristloser, vorsorglich ordentlicher Kündigungen sowie über einen in der Berufungsinstanz hilfsweise gestellten Auflösungsantrag der Beklagten;
BAG, Urteil vom 21.6.2011 - 9 AZR 238/10sachverhalt Die Klägerin und die Beklagte streiten in der Revisionsinstanz über den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit der Klägerin. Die Klägerin trat am 15. Januar 2004 in die Dienste der D GmbH & Co. KG
BAG, Urteil vom 15.6.2011 - 4 AZR 563/09sachverhalt Die Parteien streiten in der Revision noch über die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf den BMT-G-O und weitere Tarifregelungen und die sich daraus ergebende Eingruppierung
BAG, Urteil vom 9.6.2011 - 2 AZR 323/10sachverhalt Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Die Beklagte ist ein Unternehmen des Möbeleinzelhandels mit mehreren hundert Arbeitnehmern. Die
BAG , Urteil vom 01.06.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 117/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 14.08.2009 - Aktenzeichen 22 Sa 79/09; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 04.11.2008 - Aktenzeichen 59 Ca 12737/08; ) Redaktionelle Leitsätze:
BAG, Beschluss vom 4.5.2011, 7 ABR 3/10LeitsätzeDer Betriebsrat hat bei innerbetrieblichen Versetzungen von Beamten und Arbeitnehmern, die privatrechtlich organisierten Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesen oder gestellt sind, nach § 99
BAG, Urteil vom 22.6.2011, 8 AZR 48/10LeitsätzeDie Aufforderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse für eine zulässigerweise angeordnete Tätigkeit zu erwerben, stellt
BAG , Urteil vom 28.06.2011 - Aktenzeichen 3 AZR 859/09 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 22.10.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 535/09; ) (Vorinstanz: ArbG Essen vom 24.04.2009 - Aktenzeichen 5 Ca 652/08; ) Amtliche Leitsätze: 1. Im Rahmen der
BAG , Urteil vom 12.04.2011 - Aktenzeichen 9 AZR 229/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 02.10.2009 - Aktenzeichen 22 Sa 579/09; ) (Vorinstanz: ArbG Potsdam vom 07.10.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 91/08; ) Redaktionelle Leitsätze:
BAG, Urteil vom 12.4.2011 - 9 AZR 80/10Leitsätze1. Die Tarifvertragsparteien können für den nicht unionsrechtlich verbürgten Teil des Urlaubs (Mehrurlaub) regeln, dass der Arbeitnehmer das Risiko der Inanspruchnahme bis zu einem von ihnen
BAG, Urteil vom 31.5.2011 - 3 AZR 406/09 SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob und ggf. in welcher Höhe die beklagte Innungskrankenkasse dem Kläger eine Zusatzrente entsprechend § 30d Abs. 3 BetrAVG zu zahlen hat. Der Kläger ist 1943 geboren.
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...