BAG, Urteil vom 19.4.2011 - 3 AZR 154/09Leitsätze1. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG kann ein Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG durch Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
BAG , Urteil vom 07.07.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 151/10 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 17.09.2009 - Aktenzeichen 16 Sa 10/09; ) (Vorinstanz: ArbG Mannheim vom 21.01.2009 - Aktenzeichen 10 Ca 140/08; ) Amtliche Normenkette:
BAG, Urteil vom 23.3.2011 - 4 AZR 268/09SachverhaltDie Parteien streiten über die dynamische Anwendung der Entgelttarifverträge der Bauwirtschaft auf ihr Arbeitsverhältnis und sich daraus ergebende Zahlungsansprüche. Die Beklagte ist ein Unternehmen
BAG, Urteil vom 22.6.2011 - 8 AZR 107/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten zu 1. gegenüber der Klägerin ausgesprochenen Kündigung und darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin auf die Beklagten zu 2.
BAG, Urteil vom 15.6.2011 - 10 AZR 62/09SachverhaltDie Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger über den 31. Januar 2005 hinaus Beihilfe entsprechend den für Beamte des Bundes jeweils geltenden Bestimmungen zu gewähren. Der
BAG, Beschluss vom 4.5.2011 - 7 ABR 10/10LeitsätzeFür die betriebliche Mitbestimmung nach § 99 Abs. 1 BetrVG kommt es nicht auf einen Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers auf die Anwendung des Tarifvertrags, sondern darauf an, ob die
BAG, Beschluss vom 29.6.2011 - 7 ABR 24/10SachverhaltA. Die Beteiligten streiten über die zutreffende Umgruppierung von 57 Arbeitnehmern in ein neu eingeführtes tarifliches Vergütungsschema. Die Arbeitgeberin ist eine Fluggesellschaft mit Sitz in K.
BAG, Beschluss vom 1.6.2011 - 7 ABR 18/10SachverhaltA. Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Verlängerung der befristeten Einstellung einer Leiharbeitnehmerin. Die Arbeitgeberin betreibt das zum B
BAG , Urteil vom 20.04.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 191/10 (Vorinstanz: LAG München vom 08.12.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 584/09; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 14.05.2009 - Aktenzeichen 22 Ca 9062/08; ) Amtliche Leitsätze: 1. Ein Widerrufsvorbehalt in
LAG Düsseldorf , Beschluss vom 20.12.2010 - Aktenzeichen 14 TaBV 24/10 (Vorinstanz: ArbG Düsseldorf vom 15.01.2010 - Aktenzeichen 13 BV 97/09; ) Amtliche Leitsätze: 1. Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen liegt nicht vor, wenn es an einer
BAG , Urteil vom 08.12.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 671/09 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 29.07.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 470/09; ) (Vorinstanz: ArbG Mönchengladbach vom 06.04.2009 - Aktenzeichen 5 Ca 3995/08; ) Amtliche Leitsätze: Bei einer
BAG , Urteil vom 09.12.2010 - Aktenzeichen 8 AZR 152/08 (Vorinstanz: LAG München vom 10.01.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 397/07; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 09.03.2007 - Aktenzeichen 39 Ca 4856/06; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Erhält
BAG, Urteil vom 20.4.2011 - 5 AZR 191/10Leitsätze1. Ein Widerrufsvorbehalt in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung muss seit Inkrafttreten der §§ 305 ff. BGB den formellen Anforderungen von § 308 Nr. 4 BGB genügen. Der Verwender muss vorgeben, was
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2011 - 3 Sa 917/11 leitsätze1. Die zweistufige Regelung des § 611a Abs 1 S 3 BGB aF lässt die Beweislastverteilung unberührt, senkt aber das Beweismaß dahingehend, dass der klagende Arbeitnehmer lediglich
BAG, Urteil vom 28.6.2011 - 3 AZR 385/09LeitsätzeDie Mitteilungspflicht nach § 9 Abs. 1 BetrAVG dient dazu, Ansprüche und Anwartschaften nach Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers möglichst rasch festzustellen. Der Träger der Insolvenzsicherung hat
BAG, Urteil vom 24.3.2011 - 2 AZR 674/09sachverhaltDie Parteien streiten in der Revision noch über einen Auflösungsantrag der beklagten Arbeitgeberin. Der 1949 geborene, verheiratete Kläger ist seit 1971 bei der Beklagten, zuletzt als kaufmännischer
BAG, Urteil vom 12.4.2011 - 9 AZR 14/10sachverhalt Der Kläger verlangt von dem beklagten Land, ihm seine Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer samt Büroeinrichtung zu erstatten. Das beklagte Land beschäftigt den Kläger als Lehrer an einer
BAG, Urteil vom 9.6.2011 - 2 AZR 381/10sachverhalt Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. Die Klägerin war bei der Beklagten seit September 2001 als Verwaltungsfachangestellte beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...