BAG: Eingruppierung im Service-Center eines Unternehmens der Verlagsbranche
BAG , Beschluss vom 15.06.2011 - Aktenzeichen 4 ABR 115/09 (Vorinstanz: LAG München vom 07.07.2009 - Aktenzeichen 7 TaBV 28/09; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 04.03.2009 - Aktenzeichen 37 BV 429/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: Orientierungssatz: In der Gehaltsgruppe 4 des Gehaltstarifvertrages für die Angestellten im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern vom 3. Juli 2007 (GTV), nach der "Angestellte mit entsprechender abgeschlossener Berufsausbildung und Tätigkeiten, die weitere Fachkenntnisse erfordern und überwiegend selbständig ausgeführt werden", vergütet werden, ist das Heraushebungsmerkmal der Erforderlichkeit weiterer Fachkenntnisse für das Ausüben der Tätigkeit durch die Satzstellung und durch das verbindende Wort "und" so zu verstehen, dass "weitere Fachkenntnisse" solche sind, die als inhaltliche Steigerung über die in der maßgebenden Berufsausbildung typischerweise erlangten Fachkenntnisse auch qualitativ hinausgehen, also darauf aufbauen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: Gehaltstarifvertrag für die Angestellten im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern (vom 3. Juli 2007) § 3, Gehaltsgruppen 3 und 4;
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