BAG, Urteil vom 12.5.2011 - 2 AZR 479/09sachverhalt Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer Anfechtung ihres Arbeitsvertrags und über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der 1982 geborene Kläger war - nach seiner
BAG, Urteil vom 6.7.2011 - 4 AZR 596/09LeitsätzeEin vermeintlicher Normenvollzug, der die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ausschließen könnte, liegt dann nicht vor, wenn der Arbeitgeber tarifliche Regelungen, bei denen
BAG, Urteil vom 21.6.2011 - 9 AZR 820/09sachverhaltDie Parteien streiten über Urlaubsansprüche des Klägers. Der 1962 geborene Kläger ist seit 1993 für die Beklagte als Journalist tätig; seit 2004 auf der Grundlage eines Honorar-Rahmenvertrags. Im
BAG, Urteil vom 29.6.2011 - 7 AZR 6/10LeitsätzeBei einer Kombination von auflösender Bedingung und zeitlicher Höchstbefristung ist Rechtsfolge der widerspruchslosen Weiterarbeit iSv. §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG über den Bedingungseintritt hinaus nicht die
BAG, Urteil vom 21.6.2011 - 9 AZR 203/10Leitsätze1. Ausgleichsklauseln, in denen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklären sollen, dass Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht bestehen, sind nicht nach
LAG Chemnitz , Urteil vom 23.08.2011 - Aktenzeichen 1 Sa 322/11 (Vorinstanz: ArbG Chemnitz vom 31.03.2011 - Aktenzeichen 4 Ca 3529/10; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln haben grundsätzlich rechtsbegründende
BAG, Urteil vom 15.2.2011 - 3 AZR 54/09SachverhaltDie Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf betriebliche Altersversorgung. Der Kläger ist 1952 geboren. Er ist Pflegehelfer und war zunächst seit dem 15.5. 1993 beim Land Berlin im jetzigen
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2011 - 15 Sa 170/11 leitsätze1. Wird zwischen den Betriebsparteien in einem "Interessenausgleich" für einen Teil der Belegschaft geregelt, dass abweichend von einem bestehenden Tarifvertrag eine reduzierte
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.9.2011 - 6 TaBV 851/11 LeitsatzEs stellt zumindest eine Überschreitung der Grenzen des Ermessens dar, wenn eine Einigungsstelle trotz der in der Erlaubnis für den Betrieb einer öffentlichen Spielbank
BAG, Urteil vom 18.8.2011 - 8 AZR 230/10sachverhalt Die Parteien streiten über den Übergang des Arbeitsverhältnisses der Klägerin auf den Beklagten und dessen Verpflichtung zu ihrer Weiterbeschäftigung. Die Klägerin trat zum 1. Oktober 1992 in ein
BAG , Urteil vom 17.08.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 406/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 03.06.2010 - Aktenzeichen 15 Sa 166/10; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 23.09.2009 - Aktenzeichen 20 Ca 19044/08; ) Amtliche Leitsätze: Eine Allgemeine
ArbG Berlin, Urteil vom 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11 LeitsatzDie Anwendung von § 14 Abs. 2 TzBfG auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des
BAG, Urteil vom 12.5.2011 - 2 AZR 384/10sachverhalt Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit zweier fristloser, vorsorglich ordentlicher Kündigungen sowie über einen in der Berufungsinstanz hilfsweise gestellten Auflösungsantrag der Beklagten;
BAG, Urteil vom 21.6.2011 - 9 AZR 238/10sachverhalt Die Klägerin und die Beklagte streiten in der Revisionsinstanz über den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit der Klägerin. Die Klägerin trat am 15. Januar 2004 in die Dienste der D GmbH & Co. KG
BAG, Urteil vom 15.6.2011 - 4 AZR 563/09sachverhalt Die Parteien streiten in der Revision noch über die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf den BMT-G-O und weitere Tarifregelungen und die sich daraus ergebende Eingruppierung
BAG, Urteil vom 9.6.2011 - 2 AZR 323/10sachverhalt Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Die Beklagte ist ein Unternehmen des Möbeleinzelhandels mit mehreren hundert Arbeitnehmern. Die
BAG , Urteil vom 01.06.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 117/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 14.08.2009 - Aktenzeichen 22 Sa 79/09; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 04.11.2008 - Aktenzeichen 59 Ca 12737/08; ) Redaktionelle Leitsätze:
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...