BAG, Urteil vom 12.4.2011 - 9 AZR 80/10Leitsätze1. Die Tarifvertragsparteien können für den nicht unionsrechtlich verbürgten Teil des Urlaubs (Mehrurlaub) regeln, dass der Arbeitnehmer das Risiko der Inanspruchnahme bis zu einem von ihnen
BAG, Urteil vom 31.5.2011 - 3 AZR 406/09 SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob und ggf. in welcher Höhe die beklagte Innungskrankenkasse dem Kläger eine Zusatzrente entsprechend § 30d Abs. 3 BetrAVG zu zahlen hat. Der Kläger ist 1943 geboren.
BAG , Urteil vom 01.06.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 827/09 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 16.07.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 2/09; ) (Vorinstanz: ArbG Freiburg vom 09.12.2008 - Aktenzeichen 3 Ca 379/08; ) Amtliche Leitsätze: 1. Das
BAG , Beschluss vom 15.06.2011 - Aktenzeichen 4 ABR 115/09 (Vorinstanz: LAG München vom 07.07.2009 - Aktenzeichen 7 TaBV 28/09; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 04.03.2009 - Aktenzeichen 37 BV 429/08; ) Redaktionelle Leitsätze: Orientierungssatz: In
BAG , Urteil vom 14.04.2011 - Aktenzeichen 2 AZR 167/10 (Vorinstanz: LAG Bremen vom 03.02.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 123/09; ) (Vorinstanz: ArbG Bremen-Bremerhaven vom 13.05.2009 - Aktenzeichen 8 Ca 8352/08; ) Redaktionelle Leitsätze:
BAG , Urteil vom 07.06.2011 - Aktenzeichen 1 AZR 807/09 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 20.08.2009 - Aktenzeichen 14/18 Sa 612/09; ) (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main vom 04.03.2009 - Aktenzeichen 14 Ca 8599/08; ) Redaktionelle Leitsätze:
BAG , Urteil vom 12.04.2011 - Aktenzeichen 1 AZR 505/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 01.04.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 1020/08; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 15.05.2008 - Aktenzeichen 17 Ca 9895/07; ) Redaktionelle Leitsätze: Orientierungssatz: Die
BAG , Versäumnisurteil vom 21.04.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 288/09 (Vorinstanz: LAG Rheinland-Pfalz vom 18.12.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 378/08; ) (Vorinstanz: ArbG Trier - 4 Ca 1725/07 - 28.5.2008 ) Amtliche Leitsätze: Der Anspruch auf
BAG , Urteil vom 12.08.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 945/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 20 Sa 1594/07; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 29.06.2007 - Aktenzeichen 54 Ca 21541/06; ) Amtliche Leitsätze:
BAG, Urteil vom 23.3.2011 - 10 AZR 562/09sachverhaltDie Parteien streiten über die Abberufung der Klägerin als Beauftragte für den Datenschutz und über die Wirksamkeit einer Teilkündigung. Die Klägerin ist seit 1981 bei der Beklagten zu 1. bzw. deren
BAG, Urteil vom 17.5.2011, 9 AZR 197/10LeitsätzeFür die Elternzeit folgt schon aus § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, dass trotz ruhendem Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen. Danach kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für jeden vollen
BAG, Urteil vom 9.6.2011, 2 AZR 381/10sachverhalt Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. Die Klägerin war bei der Beklagten seit September 2001 als Verwaltungsfachangestellte beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand
Hessischer VGH, Beschluss vom 5.8.2011 - 1 A 381/11.Z leitsätze1. Die Richtlinie 2003/88/EG (juris: EGRL 88/2003) gebietet eine Gleichsetzung des Bereitschaftsdienstes mit dem Volldienst nur im Interesse der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
LAG Nürnberg, Urteil vom 25.5.2011 - 4 Sa 706/10 LeitsatzEine erhöhte Wechselschichtzulage steht einem Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 7 TV-V nur dann zu, wenn er die "versorgungs- bzw. entsorgungstypische" Wechselschichtarbeit in einer betrieblichen
LAG Nürnberg, Beschluss vom 9.8.2011 - 6 Sa 230/10LeitsatzGeht ein Betrieb als Ganzes auf einen anderen Arbeitgeber über und widersprechen Arbeitnehmer diesem Betriebsübergang und werden daraufhin gekündigt, ist weder eine Anhörung des Betriebsrats
BAG, Beschluss vom 7.6.2011, 1 ABR 110/09sachverhalt A. Die Beteiligten streiten über die Geltung einer Betriebsvereinbarung. Die Arbeitgeberin betreibt ein Unternehmen, das Finanzprodukte der Deutschen Postbank AG und Dienstleistungen des Konzerns
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...