BAG: Anfechtung einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers
BAG , Urteil vom 09.06.2011 - Aktenzeichen 2 AZR 418/10 (Vorinstanz: LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 30.06.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 12/10; ) (Vorinstanz: ArbG Schwerin vom 25.11.2009 - Aktenzeichen 55 Ca 1420/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Der nachdrückliche Hinweis des Arbeitgebers auf die eigene wirtschaftlich desolate Lage verbunden mit der Offerte, ein Arbeitsverhältnis mit einem auswärtigen Unternehmen zu begründen, ist für sich allein regelmäßig nicht geeignet, die Anfechtung einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen widerrechtlicher Drohung zu begründen. 2. Dem Arbeitnehmer ist es wegen § 242 BGB in der Regel verwehrt, sich für die Unwirksamkeit einer schriftlichen fristlosen Eigenkündigung auf das Fehlen eines wichtigen Grundes iSv. § 626 Abs. 1 BGB zu berufen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 123 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 312 Abs. 1; BGB § 355; Redaktionelle Normenkette: BGB § 123 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 312 Abs. 1; BGB § 355; BGB § 626 Abs. 1;
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||