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BAG, Urteil vom 9.9.2010, 2 AZR 714/08Leitsätze§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB ist mit Unionsrecht unvereinbar und für Kündigungen, die nach dem 2. Dezember 2006 erklärt wurden, wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht mehr anzuwenden.
BAG, Urteil vom 23.3.2011 - 5 AZR 7/10LeitsatzKann der Leiharbeitnehmer von seinem Vertragsarbeitgeber, dem Verleiher, nach § 10 Abs. 4 AÜG die Erfüllung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen, wie sie der Entleiher vergleichbaren eigenen
BAG, Urteil vom 17.8.2011, 10 AZR 322/10sachverhalt Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land den Kläger an eine Regionale Schule abordnen kann. Der Kläger hat die erste und zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien abgelegt und
BAG, Urteil vom 21.9.2011 - 5 AZR 267/10sachverhalt Die Parteien streiten über die Höhe einer Erfahrungszulage. Der Kläger ist seit 1999 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit die
BAG, Urteil vom 15.6.2011 - 4 AZR 737/09sachverhalt Die Parteien streiten über die zutreffende Vergütung der Klägerin, insbesondere auch darüber, ob eine korrigierende Rückgruppierung vorliegt. Die Klägerin ist seit 1972 am Institut für Rechtsmedizin
BAG, Urteil vom 15.6.2011 - 4 AZR 665/09sachverhalt Die Parteien streiten in der Revision noch über die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf den BAT und weitere Tarifverträge und daraus resultierende Zahlungsansprüche des
BAG, Urteil vom 10.11.2011 - 6 AZR 148/09Leitsätze1. Die in § 27 Abschn. A BAT angeordnete Bemessung der Grundvergütungen in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen verstieß gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und
BAG, Urteil vom 10.11.2011 - 6 AZR 357/10LeitsätzeDer Rücktritt eines Arbeitnehmers von einem mit dem Arbeitgeber geschlossenen Aufhebungsvertrag wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung ist ausgeschlossen, wenn das Insolvenzgericht dem
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...