BAG, Urteil vom 17.11.2011, 5 AZR 564/10LeitsätzeDie Zumutbarkeit anderweitiger Arbeit iSv. § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG und der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch sind rechtlich un-abhängig.sachverhalt Die Parteien streiten über
LAG Düsseldorf , Beschluss vom 18.01.2011 - Aktenzeichen 16 TaBV 71/10 (Vorinstanz: ArbG Düsseldorf vom 06.09.2010 - Aktenzeichen 2 BV 17/10; ) Amtliche Leitsätze: Der Arbeitgeber ist beim Vorliegen einer einzelvertraglichen dynamischen
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.9.2011 - 5 TaBV 3/11Leitsatz1. Die Vorschlagslisten sind nach § 11 Abs. 2 Satz 1 WahlO untereinander auf einem einzigen Stimmzettel aufzuführen. Die Verwendung von mehreren Stimmzetteln, jeweils einen
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011 - 15 Sa 1264/11Leitsatz1. Durch kollektivrechtliche Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen kann das zwingende Kündigungsschutzrecht nicht beschränkt werden.2. Die mangelnde Reaktion eines Arbeitnehmers
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.11.2011 - 13 Sa 1549/11Leitsatz1. § 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht unionsrechtskonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverträge von Betriebsräten keine Anwendung findet.(Rn.31)2. Aus dem
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9.12.2011 - 6 Sa 1422/11LeitsatzDie Beschränkung des Kaufkraftausgleichs für deutsche Ortskräfte der Bundesrepublik Deutschland auf den für ins Ausland entsandte Mitarbeiter geltenden Prozentsatz ihres Einkommens
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.12.2011 - 3 Sa 1300/11Leitsatz1. Eine Klausel in einem Prozessvergleich zur Erledigung eines Kündigungsschutzrechtsstreites mit dem Wortlaut: "Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche
BAG , Urteil vom 18.10.2011 - Aktenzeichen 9 AZR 315/10 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 14.04.2010 - Aktenzeichen 10 Sa 59/09; ) (Vorinstanz: ArbG Freiburg vom 01.09.2009 - Aktenzeichen 8 Ca 109/09; ) Amtliche Leitsätze: Der Arbeitgeber hat
BAG , Urteil vom 08.12.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 319/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 06.02.2009 - Aktenzeichen 8 Sa 1016/08; ) (Vorinstanz: ArbG Bonn vom 12.06.2008 - Aktenzeichen 3 Ca 3312/07; ) Amtliche Leitsätze: 1. Auch wenn § 6 Abs. 1 Satz 2
BAG, Urteil vom 15.9.2011, 8 AZR 846/09sachverhalt Die Parteien streiten im Wesentlichen über Zahlungsansprüche des Klägers für das Jahr 2004, die dieser geltend macht, nachdem eine ihm ausgesprochene außerordentliche Kündigung rechtskräftig für
BAG, Urteil vom 12.10.2011 - 10 AZR 746/10LeitsätzeLegt der Arbeitgeber im laufenden Geschäftsjahr ein Bonusvolumen in bestimmter Höhe zugunsten der Arbeitnehmer fest, hat er dies als wesentlichen Umstand in die Ermessensentscheidung über den
BAG, Beschluss vom 16.8.2011, 1 ABR 22/10LeitsätzeDer Gesamtbetriebsrat ist nicht Träger des Überwachungsrechts aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Für dessen Wahrnehmung ist allein der Betriebsrat zuständig.TenorDie Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats
BAG, Urteil vom 24.2.2011, 2 AZR 636/09LeitsätzeBeruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitsanweisung des Arbeitgebers auf einen ihr entgegenstehenden, ernsthaften inneren Glaubenskonflikt, kann das Beharren des Arbeitgebers auf
BAG, Urteil vom 15.11.2011, 9 AZR 387/10sachverhaltDie Klägerin zu 1. (Klägerin) und der Kläger zu 2. (Kläger) verlangen von der Beklagten, mit ihnen einen Altersteilzeitarbeitsvertrag zu schließen. Die Beklagte beschäftigt die am 8. Mai 1953
BAG, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 376/10sachverhaltDie Parteien streiten über einen Anspruch auf Gehaltserhöhung aus einer Betriebsvereinbarung. Der Kläger ist seit dem Jahre 1980 bei der Beklagten und ihren Rechtsvorgängerinnen als außertariflicher
BAG, Urteil vom 7.4.2011 - 8 AZR 730/09sachverhaltDie Parteien streiten über die Frage, ob infolge eines Betriebsteilübergangs zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht sowie darüber, ob dieses durch vorsorglich ausgesprochene Kündigungen des
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...