BAG , Urteil vom 07.07.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 248/10 (Vorinstanz: LAG Sachsen vom 09.02.2010 - Aktenzeichen 1 Sa 586/09; ) Amtliche Leitsätze: 1 Hat der Betriebsrat bzw. sein Vorsitzender die vom Arbeitgeber angekündigte Übergabe eines
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.12.2011 - 5 Sa 297/11Leitsatz1. Die vertragliche Arbeitspflicht eines Arbeitnehmers erlischt nur durch den Abschluss eines Erlassvertrages i. S. v. § 397 Abs. 1 ZPO oder durch den Abschluss eines
LAG Frankfurt/Main , Urteil vom 25.07.2011 - Aktenzeichen 17 Sa 153/11 (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main vom 02.12.2010 - Aktenzeichen 3 Ca 2530/10; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Der dringende Verdacht, dass der Arbeitnehmer das ihm zur Verfügung
BAG, Urteil vom 8.12.2011 - 6 AZR 452/10sachverhalt Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin für die Monate November 2005 bis Oktober 2006 gemäß § 29 Abschn. B Abs. 3 BAT den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im
BAG, Urteil vom 21.9.2011 - 7 AZR 375/10LeitsätzeEin Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis iSd. Vorbeschäftigungsverbots für eine sachgrundlose Befristung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.sachverhalt Die Parteien streiten darüber, ob ihr
BAG, Urteil vom 11.10.2011 - 3 AZR 732/09LeitsätzeDie Fiktion der zu Recht unterbliebenen Anpassung der Betriebsrente nach § 16 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG kann nur eintreten, wenn der Arbeitgeber dem Versorgungsempfänger in nachvollziehbarer Weise
BAG , Urteil vom 16.11.2011 - Aktenzeichen 10 AZR 60/11 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 02.12.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 1763/10; ) (Vorinstanz: ArbG Neuruppin vom 16.06.2010 - Aktenzeichen 5 Ca 1687/09; ) Amtliche Leitsätze:
BAG , Urteil vom 19.10.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 359/10 (Vorinstanz: LAG Köln vom 14.01.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 851/09; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 10.02.2009 - Aktenzeichen 16 Ca 6842/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssatz: Bei einem nicht
BAG, Urteil vom 18.8.2011 - 8 AZR 312/10LeitsatzEin Aufhebungsvertrag ist nur dann in Anbetracht eines nachfolgenden Betriebsübergangs wirksam, wenn er auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Das ist nicht der
BAG , Urteil vom 08.12.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 291/10 (Vorinstanz: LAG Chemnitz vom 10.12.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 216/09; ) (Vorinstanz: ArbG Dresden vom 11.03.2009 - Aktenzeichen 11 Ca 2984/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Ist
BAG , Urteil vom 24.08.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 717/10 (Vorinstanz: LAG Chemnitz vom 22.10.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 105/10; ) (Vorinstanz: ArbG Bautzen vom 13.01.2010 - Aktenzeichen 3 Ca 3356/09; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Die
BAG , Urteil vom 10.11.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 481/09 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 22.04.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 1689/08; ) (Vorinstanz: ArbG Marburg vom 26.09.2008 - Aktenzeichen 2 Ca 183/08; ) Redaktionelle Leitsätze: Die in § 27 Abschn.
BAG, Urteil vom 17.11.2011, 5 AZR 564/10LeitsätzeDie Zumutbarkeit anderweitiger Arbeit iSv. § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG und der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch sind rechtlich un-abhängig.sachverhalt Die Parteien streiten über
LAG Düsseldorf , Beschluss vom 18.01.2011 - Aktenzeichen 16 TaBV 71/10 (Vorinstanz: ArbG Düsseldorf vom 06.09.2010 - Aktenzeichen 2 BV 17/10; ) Amtliche Leitsätze: Der Arbeitgeber ist beim Vorliegen einer einzelvertraglichen dynamischen
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.9.2011 - 5 TaBV 3/11Leitsatz1. Die Vorschlagslisten sind nach § 11 Abs. 2 Satz 1 WahlO untereinander auf einem einzigen Stimmzettel aufzuführen. Die Verwendung von mehreren Stimmzetteln, jeweils einen
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011 - 15 Sa 1264/11Leitsatz1. Durch kollektivrechtliche Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen kann das zwingende Kündigungsschutzrecht nicht beschränkt werden.2. Die mangelnde Reaktion eines Arbeitnehmers
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.11.2011 - 13 Sa 1549/11Leitsatz1. § 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht unionsrechtskonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverträge von Betriebsräten keine Anwendung findet.(Rn.31)2. Aus dem
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...